258 Views | 28.12.2017 | 17:21 Uhr
geschrieben von ReclaBoxler-7424889

VHV Allgemeine Versicherung AG (Hannover)

VHV Kfz Versicherung kündigt wegen "zu vieler schadensfälle"

Man sollte es kaum glauben, aber plötzlich liegt eine Kündigung der Kfz Versicherung vor. Erstmal ist man überrascht, hat man sich doch nichts zu schulden kommen lassen. Eine kurze Nachfrage per Telefon ergibt: "Wir haben gekündigt, da es zu viele Schäden gab und es für uns nicht mehr wirtschaftlich ist. " Nun es gab Schäden, 2 Unfälle. im Jahr 2015! ist wohlgemerkt nach jahrzehntelanger Unfallfreiheit. Kann die Versicherung wirklich ein Vertrag aufgrund Schäden, welche zwei Jahre zurückliegen, kündigen? Auf den dezenten Hinweis es gibt eine Pflicht den gesetzlichen Vorschriften nach zu versichern kam dann die glorreiche Antwort, das ist korrekt, aber wir wollen nicht. Also Fazit: unverschämt und so gar nicht zu empfehlen!
Beschwerde bewerten!
Meine Forderung an VHV Allgemeine Versicherung AG: Eine exakte Erklärung und Aufstellung der Gründe


 
Richtet sich diese Beschwerde gegen Ihr Unternehmen?


Kommentare und Trackbacks (1)


28.12.2017 | 20:00
von ReclaBox-Benutzer | Regelverstoß melden
Unschön die Kündigung, zumal es dadurch sehr schwer fallen dürfte, einen neuen Versicherer zu finden. Mein Tipp: Bitte an die VHV, die Kündigung zurückzuziehen, verbunden mit dem Versprechen, anschließend selbst zu kündigen. Dann können sie wahrheitsgemäß beim neuen Versicherer angeben, dass sie selbst den Vorvertrag gekündigt haben.

Eine Versicherung darf ordentlich zum Ablauf des Versicherungsjahres (was bei KfZ-Versicherungen fast immer das Kalenderjahr ist) kündigen. Gründe müssen nicht angegeben werden. Das man dennoch die Schäden als Grund nannte, ist zumindest anerkennenswert.

In der KfZ-Versicherung sind die Margen sehr gering. Nahezu alle Beitragseinnahmen (in manchen Jahren sogar mehr) werden wieder für Schäden ausgegeben. Deshalb vielleicht auch die Kündigung nach den Schäden trotz langer Versicherungsdauer.



Minimieren ÄHNLICHE BESCHWERDEN
Minimieren BESCHWERDE TEILEN
Minimieren BESCHWERDE KARTE
DIESES FENSTER IST FREI BEWEGLICH
close
Kommentieren Sie die Beschwerde hier:
Bild hochladen   Hilfe
Bitte lesen Sie unsere Nutzungsbedingungen , bevor Sie Ihren Kommentar abschicken. Wir behalten uns das Recht vor, inakzeptable oder kompromittierende Textinhalte zu löschen bzw. die Inhalte auf Ihre Glaubwürdigkeit zu überprüfen.
Alle Kommentare per E-Mail abonnieren
DIESES FENSTER IST FREI BEWEGLICH
close
Sie können Ihrem Kommentar max. 4 Fotos hinzufügen. Diese müssen im Format JPG, PNG oder GIF mit einer Dateigröße bis 5 MB pro Bild vorliegen. Mit dem Bereitstellen versichern Sie, die Urheberrechte zu besitzen und keine Rechte Dritter zu verletzen.
DIESES FENSTER IST FREI BEWEGLICH
close
Sie können Ihrem Kommentar max. 0 Videos hinzufügen. Diese müssen im Format AVI, MPG oder MOV mit einer Dateigröße bis 20 MB pro Video vorliegen. Mit dem Bereitstellen versichern Sie, die Urheberrechte zu besitzen und keine Rechte Dritter zu verletzen.
DIESES FENSTER IST FREI BEWEGLICH
close
In Ihrem Beitrag sind Begriffe enthalten, die uns veranlassen, diesen Beitrag vor der endgültigen Freigabe zu prüfen. Wir bitten Sie um Ihr Verständnis.
DIESES FENSTER IST FREI BEWEGLICH
close
Die Frist zur Kommentareditation ist abgelaufen.
DIESES FENSTER IST FREI BEWEGLICH
close
Beschwerde drucken:


Diese Seite verwendet Cookies. Wenn Sie auf der Seite weitersurfen, stimmen Sie der Cookie-Nutzung zu. Mehr Infos OK, alles klar!