258 Views | 28.12.2017 | 17:21 Uhr
geschrieben von ReclaBoxler-7424889
Man sollte es kaum glauben, aber plötzlich liegt eine Kündigung der Kfz Versicherung vor. Erstmal ist man überrascht, hat man sich doch nichts zu schulden kommen lassen. Eine kurze Nachfrage per Telefon ergibt: "Wir haben gekündigt, da es zu viele Schäden gab und es für uns nicht mehr wirtschaftlich ist. "
Nun es gab Schäden, 2 Unfälle. im Jahr 2015! ist wohlgemerkt nach jahrzehntelanger Unfallfreiheit. Kann die Versicherung wirklich ein Vertrag aufgrund Schäden, welche zwei Jahre zurückliegen, kündigen? Auf den dezenten Hinweis es gibt eine Pflicht den gesetzlichen Vorschriften nach zu versichern kam dann die glorreiche Antwort, das ist korrekt, aber wir wollen nicht. Also Fazit: unverschämt und so gar nicht zu empfehlen!
Meine Forderung an VHV Allgemeine Versicherung AG:
Eine exakte Erklärung und Aufstellung der Gründe
Richtet sich diese Beschwerde gegen Ihr Unternehmen?
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Wir bitten Sie um Ihr Verständnis.
Eine Versicherung darf ordentlich zum Ablauf des Versicherungsjahres (was bei KfZ-Versicherungen fast immer das Kalenderjahr ist) kündigen. Gründe müssen nicht angegeben werden. Das man dennoch die Schäden als Grund nannte, ist zumindest anerkennenswert.
In der KfZ-Versicherung sind die Margen sehr gering. Nahezu alle Beitragseinnahmen (in manchen Jahren sogar mehr) werden wieder für Schäden ausgegeben. Deshalb vielleicht auch die Kündigung nach den Schäden trotz langer Versicherungsdauer.