1397 Views | 29.12.2017 | 22:16 Uhr
geschrieben von ReclaBoxler-2390989
Hallo, am 29.12.2017 sollte ich im Douglas in der Citygallerie den Hersteller Coty promoten. Zunächst waren alle freundlich, doch als ich dann zu der Schichtführerin (oder Filialleiterin) weitergeleitet wurde, widerfuhr es mir ganz anders. Ich dürfe wegen des Kopftuches nicht in Douglas promoten. Wortwörtlich, nicht drumherum geredet, einfach direkt. Sie versuchte es gut zu reden, doch sowas erniedriegendes und diskriminierendes habe ich noch nie erlebt! Ich sollte von meiner Stelle aus nicht mal Haarprodukte oder ähnliches promoten, einfach nur Parfüm und Kosmetik, also alles unverständlich. Nie wieder Douglas.
Meine Forderung an Parfümerie Douglas GmbH:
Wechsel der Filialleitung.
Richtet sich diese Beschwerde gegen Ihr Unternehmen?
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Wir bitten Sie um Ihr Verständnis.
Was Religionsfreiheit ist und was sie bedeutet haben sie leider nicht verstanden. Das ist traurig.
Zur Religionsfreiheit gehört selbstverständlich auch, dass ich mich öffentlich zu meiner Religion bekennen kann. Dazu gehört auch das Tragen und Zeigen religiöser Symbole, bei Muslima halt ggf. ein Kopftuch, bei Christen vielleicht ein Kreuz, bei Sikhs ein Turban usw.
Aber die grundgesetzlich garantierte Religionsfreiheit ist nur ein Abwehrrecht gegen den Staat. Die Religionsfreiheit gilt nicht bei privaten Vertragsverhältnissen.
Die Dame kann sich hier also nicht auf das Grundgesetz berufen, da Douglas keine Behörde ist und es sich um eine privatwirtschaftliche Angelegenheit handelt. Gleichwohl könnten Bestimmungen aus dem AGG greifen. Um das zu klären, sollte entsprechend rechtskundige Hilfe in Anspruch genommen werden.
Abschließend noch meine Meinung: Es muss einem nichtstaatlichen Auftraggeber (hier also wohl Douglas) in einer freien Gesellschaft überlassen bleiben, sich auszusuchen, wem er einen Auftrag erteilt oder wen er anstellt. Das nennt man Vertragsfreiheit. Genauso bleibt es jedem potentiellen Kunden überlassen, ob er bei Douglas einkauft oder nicht.
Ich persönlich hätte absolut nichts dagegen, mich bei Parfüm- oder Kosmetikfragen von einer Dame mit Kopftuch beraten zu lassen. Die Religion der Dame wäre mir generell vollkommen egal, sie geht mich schlicht nichts an. Andererseits muss Douglas selbst entscheiden, mit wem das Unternehmen zusammenarbeiten möchte oder eben nicht.
Ich finde es deshalb richtig, dass die Dame sich hier beschwert und ihr Erlebnis teilt. Ob und welche Konsequenzen ggf. Douglas daraus ziehen wird, ist deren Sache.
Ja, es stimmt. Meinungs- und Religionsfreiheit sind eng miteinander verwandt. Und ebenso richtig ist es, dass ich beides habe. aber mein Gegenüber eben auch. Deshalb steht es meinem Gegenüber eben auch frei, meine Meinung oder Religion abzulehnen und entsprechend nicht mit mir zu reden, handeln, Verträge einzugehen oder mich anzustellen.
Zurück zur Beschwerde: Ich denke alle Kommentatoren hier sind sich einig, dass die Dame kein grundsätzliches Anrecht darauf hat, von Douglas angestellt oder beauftragt zu werden. Wenn man von eventuellen speziellen Regelungen des AGG absieht (die hier ggf. greifen könnten), ist dem auch so.
Aber natürlich steht es der Dame frei, diese Behandlung durch Douglas öffentlich zu machen und sich zu beschweren. Dafür gibt es dieses Portal ja. Und als Kunde kann ich, wenn ich diesen Vorfall kenne, selbst entscheiden, ob ich weiter Kunde bei Douglas bleibe oder werde oder aber die Geschäfte eher meide.
Beschwerde ist noch nicht gelöst