Von Jochen Schweizer beantwortete Beschwerde. | 379 Views | 10.01.2018 | 11:04 Uhr
geschrieben von Anna I,

Jochen Schweizer GmbH (München)

Keine Information über Geldzurückerstattung

Ich habe Weihnachten 2015 den Städteurlaub Gutschein für zwei Personen geschenkt bekommen. Wegen Nichteinlösen im folgenden Jahr habe ich also im Dezember 2016 den Gutschein online für ein Jahr verlängert (immerhin zehn Euro), was auch geklappt hat. Somit war der Gutschein bis zum 31.12.2017 verlängert. Wir haben es in diesem Jahr nicht geschafft, ein passendes Datum zu finden, da die Hotels, die wir ausgesucht haben, in den für uns geeigneten Zeiträumen nicht buchbar waren.
SCHLAGWORTE

Dezember 2017 habe ich den Gutschein nicht um ein weiteres Jahr verlängern können, da ich den Code nicht zur Hand hatte. Ich dachte, dass das aber auch kein Problem sein sollte, da die Gutscheingültigkeit drei Jahre beträgt. (siehe auch: "Wir richten uns bezüglich der Gutscheinfrist aus Gründen der Bilanzierungserfordernisse nach der gesetzlichen Verjährungszeit für Leistungsansprüche (§195 BGB). Hierbei nutzen wir im Sinne unserer Kunden den vollen Verjährungszeitraum aus, nämlich drei Jahre ab Ende des Kaufjahres (effektiv also bis zu vier Jahre).")

Sollte also kein Problem sein, den Gutschein zu verlängern oder zumindest Geld auf das Kundenkonto oder sonstiges zu bekommen. Allerdings finde ich jetzt keinerlei Informationen dazu, bei der Code-Prüfung steht immer "abgelaufen" da, ohne weitere Möglichkeiten anzuzeigen. Aber wir sind ja noch in den drei Jahren ("effektiv also bis zu 4 Jahre"), er kann nicht schon verjährt sein.

Beschwerde bewerten!
Meine Forderung an Jochen Schweizer GmbH: Verlängerung des Gutscheins, oder Erstattung, da er noch gültig ist.


Firma hat innerhalb von 14 Tagen geantwortetofortantwort
17.01.2018 | 13:00
Firmen-Antwort von: Jochen Schweizer GmbH
Abteilung: Erlebnis- und Kundenmanagement

Guten Tag aus München, danke für Ihr Feedback. Leider können wir den Sachverhalt anhand Ihrer Informationen noch nicht ganz nachvollziehen. Unsere Gutscheine sind immer volle 3 Jahre gültig. Gern sehen wir uns Ihr Anliegen daher noch einmal an. Senden Sie uns hierzu bitte Ihren Namen und Ihren Gutscheincode an reclabox spider monkey jochen-schweizer.de. Viele Grüße
Sarah aus dem Jochen Schweizer Team

Antwort bewerten!





Minimieren ÄHNLICHE BESCHWERDEN
Minimieren BESCHWERDE TEILEN
Minimieren NÜTZLICHE LINKS
Minimieren BESCHWERDE KARTE
DIESES FENSTER IST FREI BEWEGLICH
close
Kommentieren Sie die Beschwerde hier:
Bild hochladen   Hilfe
Bitte lesen Sie unsere Nutzungsbedingungen , bevor Sie Ihren Kommentar abschicken. Wir behalten uns das Recht vor, inakzeptable oder kompromittierende Textinhalte zu löschen bzw. die Inhalte auf Ihre Glaubwürdigkeit zu überprüfen.
Alle Kommentare per E-Mail abonnieren
DIESES FENSTER IST FREI BEWEGLICH
close
Sie können Ihrem Kommentar max. 4 Fotos hinzufügen. Diese müssen im Format JPG, PNG oder GIF mit einer Dateigröße bis 5 MB pro Bild vorliegen. Mit dem Bereitstellen versichern Sie, die Urheberrechte zu besitzen und keine Rechte Dritter zu verletzen.
DIESES FENSTER IST FREI BEWEGLICH
close
Sie können Ihrem Kommentar max. 0 Videos hinzufügen. Diese müssen im Format AVI, MPG oder MOV mit einer Dateigröße bis 20 MB pro Video vorliegen. Mit dem Bereitstellen versichern Sie, die Urheberrechte zu besitzen und keine Rechte Dritter zu verletzen.
DIESES FENSTER IST FREI BEWEGLICH
close
In Ihrem Beitrag sind Begriffe enthalten, die uns veranlassen, diesen Beitrag vor der endgültigen Freigabe zu prüfen. Wir bitten Sie um Ihr Verständnis.
DIESES FENSTER IST FREI BEWEGLICH
close
Die Frist zur Kommentareditation ist abgelaufen.
DIESES FENSTER IST FREI BEWEGLICH
close
Beschwerde drucken:


Diese Seite verwendet Cookies. Wenn Sie auf der Seite weitersurfen, stimmen Sie der Cookie-Nutzung zu. Mehr Infos OK, alles klar!