Von Jochen Schweizer beantwortete Beschwerde. | 1169 Views | 16.01.2018 | 10:22 Uhr
geschrieben von Ma. Kl.

Jochen Schweizer GmbH (München)

Jochen Schweizer-Gutschein abgelaufen>keine Verlängerung, Kulanz

Kein Entgegenkommen, keine Verlängerung, keine Kulanz. Geld kassieren ohne erbrachte Leistung.

Beim Aufräumen ist mir mein Gutschein in die Hände gekommen. Da ich diesen scheinbar so gut verlegt hatte, um ihn einzulösen, ist er dementsprechend am 31.12.2016 abgelaufen. Daher habe ich mich an die Jochen Schweizer GmbH gewandt und bat um eine Verlängerung des Gutscheins. Hier wurde ich von Anfang an und in mehrfachen E-Mails auf die gesetzliche Verjährungsfist am letzten Tag (31.12.) des dritten Kalenderjahres nach dem Jahr des Kaufes hingewiesen und muss mich mit einem einfachen „schade, dass Ihr Gutschein nicht eingelöst werden kann“ und eine Verlängerung nicht möglich sein… Auch eine Eskalation beim nächsten Vorgesetzten brachte kein positiveres Ergebnis.
SCHLAGWORTE

Leider ist Herr Jochen Schweizer nicht direkt per E-Mail kontaktierbar, sonst hätte ich es dort auch versucht. Somit möchte ich es hier publik machen… und wenn man sich hier umschaut, werden auch alle Beschwerden mit denselben Floskeln von der Firma selber kommentiert. Ich finde, dass hier die gesetzliche Verjährungsfrist als reiner Vorwand genutzt wird. Denn eine Kulanz kann doch sehr wohl möglich sein. Man kennt es ja auch von anderen großen Unternehmen, wo ein Gutschein soviel Wert ist, wie draufsteht und wenn ein Kunde auftaucht, dann bekommt er etwas für das Geld, egal, wann dieses gezahlt wurde. Ein 50,- Euro Schein verjährt schließlich auch nicht. Zudem gehe ich mal ganz naiv davon aus, dass dem Herrn Schweizer selber diese Auslegung der Firmen-Philosophie sicherlich auch nicht gefallen würde. Denn wenn man Berichten aus 2015 ( https://www.welt.de/wirtschaft/article150419870/Das-Verfall-Kalkuel-von-Jochen-Schweizer-und-Mydays.html) glauben schenken mag, dann könnte man meinen, dass er eine andere Ansicht vertritt.

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Denn seine Feststellung, dass das Unternehmen „[…langfristig mit einem Kunden, der seinen Gutschein einlöst, mehr Geld verdienen, als wenn ein Gutschein nicht eingelöst werden würde…]“ und dass es zu Mehrumsätzen durch „[…positive Wahrnehmung und Weiterempfehlungen…]“ kommen würde, klingen irgendwie anders als wie mit mir als Kunden umgegangen wird. Ich bin sehr enttäuscht davon, dass ihre Firmenpolitik scheinbar nicht auf Kundenzufriedenheit ausgerichtet ist. Auch wenn der Gesetzgeber einen Zeitraum von vollen drei Jahren für die Inanspruchnahme eines Gutscheins als hinreichend betrachten mag, ist das Unternehmen doch nicht gezwungen sich strikt daran zu halten und müssen sicherlich auch nicht mit Strafen rechnen, wenn sie eine Kulanz gewährleisten?

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Meine Forderung an Jochen Schweizer GmbH: Entgegenkommen, Verlängerung, Kulanz.


Firma hat innerhalb von 14 Tagen geantwortetofortantwort
17.01.2018 | 14:36
Firmen-Antwort von: Jochen Schweizer GmbH
Abteilung: Erlebnis- und Kundenmanagement

Guten Tag aus München, danke für Ihr Feedback. Schade, dass Ihr Gutschein nicht innerhalb der Gültigkeit eingelöst wurde. Die Verlängerung eines Gutscheins wird unsererseits aus Kulanz innerhalb der Gültigkeit angeboten, jedoch nicht mehr nach Eintritt der Verjährung. Es tut uns leid, dass wir Ihnen in diesem Fall keine positivere Auskunft geben konnten. Viele Grüße
Sarah aus dem Jochen Schweizer Team

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17.01.2018 | 08:49
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