Unter Hanse-Leiste.com wurde jahrelang zuverlässig mit Sockelleisten gehandelt. Ein hauseigener Lieferdienst sowie acht unbefristete Vollzeitarbeitsplätze sind entstanden und die Auftragslage stieg immer weiter an. Die Kundenzufriedenheit war überdurchschnittlich. So wurde die Betreiberfirma Deutschlands meistverkaufender Fachhandel für Fussleisten. Wenn es Probleme durch Lieferverzug gab, wurde vom Kundendienst i. d.R. noch am selben Tag kulant Wiedergutmachung in Form von Rückerstattungen geleistet. Trotz einer "hervorragenden Kontohistorie" so
PayPal selbst, wurde aber im Juni 2017 das gesamte Guthaben (circa 25. 000,-Euro), welches zur Warenbeschaffung, Speditionsrechnungen, Gehälter, etc. von Kunden gezahlt wurde gesperrt und einbehalten.
Nach wochenlanger Korrespondenz mit PayPal ohne Freigabe der Gelder, musste die Webseite abgeschaltet und die Belegschaft entlassen werden. Übrig blieb nur der wirtschaftliche Schaden in Höhe von circa 530.000,-Euro. Kein Einzelfall, sondern traurige Regel beim bekanntesten Payment-Service-Provider der Welt und niemand tut etwas dagegen. Nicht die Politik und auch nicht die Staatsanwaltschaft mit ihren Rechtsorganen. Die deutsche Volkswirtschaft bzw. der Steuerzahler zahlt die Zeche. Eine Schadenersatzklage wird über einen Kölner Anwalt derzeit vorbereitet.
Meine Forderung an PayPal (Europe) S.à r.l. & Cie, S.C.A.:
Gewerbeverbot für PayPal in Deutschland.
Es gab in der Hinsicht keine Erklärung, es konnte einfach nichts mehr abgerufen werden. Erst auf telefonische Nachfrage wurde mit "benötigten Unternehmensinformationen und möglichen Käuferschutzfällen" in der Zukunft argumentiert.
Allerdings ist es mir ein Rätsel, daß man auf PP setzt, obwohl die schon ewig einen sehr zweifelhaften Ruf haben.
Als Kunde nutze ich aber noch viel lieber Lastschrift oder Rechnung. Hier ist mein Käuferschutz quasi eingebaut (Lastschriftrückgabe bzw. Bezahlung erst nach Erhalt der Ware).
Wenn 80 % ihrer Kunden mit PayPal bezahlt haben, dann nehme ich an, haben sie weder Rechnungskauf noch Lastschrift angeboten. Ist meine Vermutung korrekt?
Falls ja, so kann ich die aus unternehmerischer Sicht durchaus verstehen, eben weil die Kunden so jederzeit sicher geglaubten Umsatz wieder stornieren können und sie als Anbieter ihrem Geld hinterherrennen müssen. Aber als Konsequenz holt man sich dann eben das ganz ähnliche Risiko namens PayPal ins Haus.
der sog. Käuferschutz dient PayPal um sich die Taschen zu füllen. mehr ist das nicht. Auch mir ist das Guthaben gesperrt worden, TROTZ:
1) bereits erhaltener Waren + abegebener Bewertung bei eBay (positiv)
Und Sie reden hier von "sicher nicht ohne Grund". sicher gibt es einen Grund, doch Käuferschutz ist es bestimmt nicht ;-)