692 Views | 23.01.2018 | 19:14 Uhr
geschrieben von Herr Eveenkunde

e:veen Energie eG (Hannover)

E: veen reagiert nicht auf Schreiben. Abschlagszahlungen zu hoch.

Bestell-/Kundennummer: 21012018

E:veen erhöht den Abschlag zwei Monate vor Abrechnungstermin auf mehr als das 3-fache! Jahresabrechnung bleibt aus.

Telefonisch wird man gebeten eine E-Mail zu schreiben.

Aber auf Brief und E-Mail wird nicht reagiert.

Somit bleibt einem nur Kündigung und Anwalt.

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Meine Forderung an e:veen Energie eG: Rückerstattung von 2000 Euro bis zum 28.01.2018.


 
Richtet sich diese Beschwerde gegen Ihr Unternehmen?


Kommentare und Trackbacks (3)


31.01.2018 | 17:58
von Herr Eveenkunde noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Abschlag wurde zunächst halbiert, und nach Bewschwerdeanruf auf realen Wert angepasst. Rückerstattung der zu hohen Beträge erfolgt (noch) nicht. (ca 1 Jahresbeitrag)


08.02.2018 | 17:57
von Herr Eveenkunde noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Vorläufige Rechnung mit Hinweis auf mögliche Nachforderungen durch den Netzbetreiber 5 Tage vor Fristende (6 Wochen) erhalten. Zählt nicht als richtige Rechnung, ist nur eine Art Abschlagsrechnung.


25.03.2018 | 22:17
von Herr Eveenkunde | Regelverstoß melden
Guthaben wurde inzwischen ausbezahlt, Anwalt war schon beauftragt aber noch untätigt. Endgültige Abrechnung fehlt. Abschlagszahlungen vorbeugend ausgesetzt.



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