Durch PayPal (Europe) endgültig nicht gelöste Beschwerde. | 967 Views | 21.01.2018 | 20:11 Uhr
geschrieben von I. Sew.

PayPal (Europe) S.à r.l. & Cie, S.C.A. (Luxemburg)

Abzocke bei Privatzahlung: Ware und Geld weg. PayPal gelassen.

Bestell-/Kundennummer: Bearbeitungsnummer PP-D-5528443

vier Monate nach Zahlungseingang erstattet PayPal einem Betrüger eine private Zahlung.

Ich beschwere mich über die Vorgehensweise von PayPal beim Thema Internetbetrug. Anfang Juli 2017 habe ich ein neues Smartphone über eBay Kleinanzeigen verkauft. Der Verkäufer hat mir schriftlich angeboten das Geld per „Freunde- und Bekannte“ Funktion zu schicken, damit mir keine Gebühren entstehen. Da ich in Vergangenheit bereits mehrmals bei Zahlungen über „Waren und Dienstleistungen“ als Verkäufer betrogen wurden, habe ich diesmal der Zahlung per „Freunde- und Bekannte“ Funktion zugestimmt. So, dachte ich, kann der Käufer mir das Geld nachträglich nicht mit Hilfe von dem (von Internetbetrügern oft missbrauchen) Käuferschutzprogramm zurückziehen.

Am 09.07.2017 habe ich die Zahlung in Höhe von 565,00 Euro erhalten und die Ware verschickt. Genau vier Monate später, am 07.11.2017 bekam ich überraschend folgende Nachricht von PayPal: „Einer Ihrer Käufer hat ein Problem mit dieser Transaktion gemeldet. Der Käufer hat angegeben, dass er diese Zahlung nicht genehmigt hat. “Und mein Konto ging ins Minus (-565,00 Euro). PayPal erläuterte am Telefon, der Käufer hätte seinem Kreditinstitut gegenüber erklärt, er hätte die Zahlung nicht genehmigt. Weiter hieß es seitens PayPal, dass bei privaten Zahlungen der Sender das Geld vom Empfänger immer und jederzeit zurückholen könne (= das privat empfangene Geld gehöre mir quasi nie endgültig).

SCHLAGWORTE

Daraufhin wurde ich schriftlich aufgefordert alle Unterlagen zum Kauf bereitzustellen. Mit den Unterlagen (Kopie meines Inserats, kompletter Schriftwechsel mit dem Käufer, Einlieferungsbeleg) konnte ich beweisen, dass der Käufer ein Smartphone bei mir gekauft und bekommen hat. Seine Aussage gegenüber seinem Kreditinstitut, die Zahlung wäre von ihm nicht autorisiert, ist schlicht FALSCH. Daher existiert überhaupt kein Anlass das Geld zurückzuholen. Am 22.11.2017 teilte mir PayPal u. a. folgendes mit: „Wir möchten Ihnen helfen und haben diesen Fall bei der Bank des Käufers angefochten.“

Danach hat mich PayPal regelmäßig schriftlich und telefonisch daran erinnert mein Konto auszugleichen. Ich habe mit dem Kontoausgleich abgewartet, da ich natürlich nicht nachvollziehen konnte, warum mir mein Geld vier Monate nach der Überweisung einfach so wieder weggenommen werden kann. Der Ton von PayPal wurde aber zunehmend schärfer. Deswegen habe PayPal schriftlich gebeten mit dem Kontoausgleich abzuwarten, bis das Kreditinstitut des Käufers auf die Anfechtung durch PayPal reagiert. Die Antwort von PayPal am 12.12.2017 lautete: „Ja, natürlich, Sie können ein negatives Guthaben haben, bis der Fall entschieden ist.“

Aber schon am 15.12.2017 drohte mir PayPal mit Einschaltung eines externen Inkassounternehmens. Daraufhin habe ich mein Konto ausgeglichen und meine 565,- Euro waren weg. O Wunder – sobald mein PayPal-Konto wieder ausgeglichen war, habe ich bereits vier Tage später am 19.12.2017 eine endgültige Antwort von PayPal erhalten: „Der Kreditkartenanbieter hat den Antrag auf Rückbuchung zugunsten des Käufers entschieden, da er die Anforderungen des Kreditkartenanbieters erfüllt.“

Zusammengefasst: 1. Ich verstehe, dass mir bei Privatzahlungen kein Verkäuferschutz zusteht. 2. Ich verstehe aber nicht, warum eine PayPal Zahlung vier Monate später einfach zurückgebucht werden kann. 3. Ich verstehe auch nicht, warum PayPal mein Geld dem Kreditinstitut des Käufers einfach zurückgibt, obwohl ich die Falschaussagen des Käufers mit Unterlagen wiederlegen konnte. 4. Und schließlich verstehe ich nicht, warum PayPal seinem langjährigen Kunden in einem eindeutigen Betrugsfall nur scheinbar zu Seite steht.

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Meine Forderung an PayPal (Europe) S.à r.l. & Cie, S.C.A.: Erstattung von 565,- Euro, die mir vier Monate nach Zahlungseingang wieder abgezogen wurden.


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Kommentare und Trackbacks (7)


28.01.2018 | 20:22
von I. Sew. noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist noch nicht gelöst


29.01.2018 | 14:27
von Kerstin Klei | Regelverstoß melden
Sowas sollte jeder wissen, der sich mit paypal einlässt!

04.03.2018 | 20:39
von I. Sew. noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist noch nicht gelöst


01.06.2018 | 13:56
von AndreG | Regelverstoß melden
 spider monkey Kerstin Klei: Sinn- und inhaltsfreie Kommentare wie Ihrer helfen niemanden.

01.06.2018 | 17:03
von AndreG | Regelverstoß melden
 spider monkey ReclaBoxler-3392601: Jemanden der auch so schon genug Ärger mit Paypal hat muss man nicht auch noch schlaue Sprüche à la "das hättest Du doch vorher wissen können, dass diese Firma böse ist" reindrücken. Das man Paypal ganz grundsätlich kritisch hinterfragen sollte steht auf einem ganz anderen Blatt.

01.06.2018 | 17:28
von ReclaBoxler-5514201 | Regelverstoß melden
 spider monkey AndreG:
Das (3392601) ist die gleiche großmäulige Type, die unter anderer RB-Nummer vor einiger Zeit hier rausgeschmissen wurde wegen unerträglichem Getrolle. Dank der Admins geht das erneute Anmelden unter anderer Nummer prima. soweit zu der Seriosität dieser Seite!

06.05.2020 | 23:01
Der Autor wünscht keine öffentliche Diskussion.


06.05.2020 | 23:04
von I. Sew. endgültig nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist endgültig nicht gelöst




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