Von mydays beantwortete Beschwerde. | 727 Views | 24.01.2018 | 12:48 Uhr
geschrieben von Lenawie

mydays GmbH (München)

My Days bezeichnet sich als kulant? Wohl eher nicht.

Am 31.12.2017 ist der Gutschein meiner Eltern (Ein Geschenk von mir) abgelaufen. Nach freundlichen Kontakt per E-Mail Anfang des Jahres wurde auf die Verjährung hingewiesen. Von Mydays wurde mehrfach klar gesagt, sie können hier keine Ausnahme machen. Auf verschiedenen Internetseiten gibt dieses Unternehmen jedoch an "bei kurzfristigem Ablauf kulant zu sein" und auch "jeden Einzelfall genau zu betrachten". Meine Erfahrung konnte dies keinesfalls bestätigen. Meine Familie ist auf Grund einer schweren Krankheit für eine lange Zeit an ihre Heimat gebunden gewesen, auf Grund von häuslicher Pflege (Kein Veranstaltungspartner im näheren Umkreis). Besonders kulant finde ich dieses Unternehmen daher nicht.
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Firma hat innerhalb von 14 Tagen geantwortetofortantwort
08.02.2018 | 11:25
Firmen-Antwort von: mydays GmbH
Abteilung: Customer Care

Lieber Kunde, selbstverständlich bedauern wir Ihre familiäre Situation. Auch tut es uns sehr leid, dass es Ihnen nicht möglich war, Ihren Gutschein innerhalb der 3-jährigen Gültigkeit einzulösen. Unternehmen sind jedoch verpflichtet, in ihren Bilanzen Forderungen und Verbindlichkeiten korrekt darzustellen und dabei die definierten Verjährungsfristen zu beachten. Wir bitten Sie daher um Ihr Verständnis, dass auch wir uns nach diesen gesetzlichen Vorgaben richten müssen. Bei weiteren Fragen sind wir immer gerne für Sie da. Viele Grüße, Ihr mydays Team

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Kommentare und Trackbacks (5)


24.01.2018 | 13:14
von Fred S. | Regelverstoß melden
Die dürfen in Rahmen der Verjährung nur den entgangenen Gewinn einbehalten, den Rest müssen die raus rücken weil ungerechtfertigte Bereicherung s. BGB 812 ff. Viel Erfolg!

08.02.2018 | 12:00
von Fred S. | Regelverstoß melden
So eine doofe Begründung von einer Firma habe ich noch nie gehört! Nix als Ausreden!

16.02.2018 | 09:46
von ReclaBoxler-1399001 | Regelverstoß melden
Auch hier wie bei vielen anderen Beiträgen sollten sie alle nicht das eigentlich Thema vergessen. Es geht hier nicht um rechtliche Richtigkeit. Sondern darum, dass das Unternehmen sich in diesem Fall mit "wir sind Kulant" ausgibt, aber in speziellen Fällen genau das nicht ist und sich immer auf die selbe Begründung zurück zieht. Bitte auch nicht vergessen bei der Behauptung "3 Jahre ist doch mehr als genug Zeit" nein auch hier sieht man 3 Jahre haben nicht gereicht auf gesundheitlichen Gründen.
Auch gibt es Gründe, z. B. eine Schneemobile-Safari ohne einein richtigen Winter mit Schnee. Klar man kann ja Räder drunter schnallen.
Auch sehr schön ist, dass doch wirklich einige denken die Unternehmen halten sich alle immer schon an Regeln.

22.02.2018 | 17:16
von Monika Altas | Regelverstoß melden
Leider war es bei mir auch so, ich habe es tatsächlich falsch verstanden, ich dachte 3 Jahre Gültigkeit nach Ausstellungsdatum. Das ist nicht der Fall. Ich dachte, ich hätte noch Zeit bis März 2018. Wollte am 07. Januar 2018 buchen- als es hieß der Gutschein wäre abgelaufen am 31.12.2017.
Es würde in den AGB´s stehen, dass es wohl nicht ab Ausstellungsdatum gilt.Es ist eine Irreführung und das habe ich auch so mitgeteilt-wenn es immer heißt: 3 Jahre Gültigkeit.

Ich habe um Kulanz gebeten, da ich es 7 Tage nach derer Ablaufzeit einlösen wollte. Absolut kein Entgegenkommen! Nicht mal ein wenig Kulanz angeboten. Ich bin sooo enttäuscht und habe allen gesagt, dass ich künftig von My days keine Gutscheine mehr geschenkt bekommen möchte. Bin wirklich traurig darüber!

22.02.2018 | 17:25
von Fred S. | Regelverstoß melden
Die Frist beginnt mir Ablauf des Jahres in dem der Gutschein gekauft wurde. § 199 BGB. Z.B. Gekauft am 15.1.2014 Verjährt am 31.12.2017.



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