529 Views | 26.01.2018 | 21:39 Uhr
geschrieben von Karen Krastel

ab-in-den-urlaub.de (Leipzig)

Gekaufter Gutschein 2014

Wenn ich im Fernsehen Werbung von dieser BetrugsFirma sehe, läuft mir die Galle über. Habe im Dezember 2014 von meinen Freunden, einen "GEKAUFTEN" Gutschein über Euro 130,- geschenkt bekommen, da ich zu dieser Zeit sehr oft mit ab-in-den-Urlaub weg war. Mir wurde sogar der Termin 11.08 mitgeteilt, an dem der Gutschein auf mein Konto angewiesen wird.
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Nach mehrmaliger Aufforderung, BIS HEUTE NICHTS. Wo gibt's denn eigentlich so etwas, dass ein gekaufter Gutschein nicht vom Reisepreis abgezogen wird? Absolute Frechheit. Neckermann und diverse andere Anbieter, die schon Jahrzehnte ihre Reisen verkaufen, würden sich das sicherlich nicht erlauben.

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Meine Forderung an ab-in-den-urlaub.de: ERSTATTUNG DER 130, - EURO.


Firmen-Antwort ausstehend seit
 
 
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Kommentare und Trackbacks (1)


31.01.2018 | 19:56
von Karen Krastel noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist noch nicht gelöst




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