Durch DHL gelöste Beschwerde. | 325 Views | 29.01.2018 | 20:07 Uhr
geschrieben von Karl- Heinz Schnare

DHL (Bonn)

Wieder mal soll ich mein Paket abholen

Bestell-/Kundennummer: 420021629231

Ein ständiges Ärgernis (wenn der feste DHL-Mitarbeiter nicht arbeitet - und eine "Vertretung" ohne Einarbeitung/Briefing die Zustellung übernimmt) : Die Paketsendung wird NICHT am bekannten und festgelegten Wunschort oder beim Wunschnachbarn abgegeben- NEIN! Ich soll wieder zur Kilometer entfernten Postfiliale 517 laufen, dort in die immer vorhandene lange Warteschlange stellen (weil wieder nur mal 1-2 Schalter von 4 besetzt sind)?

Nun bin ich schwerbehindert/gehbehindert - wie soll das gehen? Eine Bevollmächtigten habe ich z. Zt. leider auch nicht. Wenn ich die Sendung nicht abholen kann und sie zurückgeht, hat der Absender Kosten und Ärger- und ich habe meine Medikamente nicht. Ein unmögliches Verhalten. Ach so: und eine Beschwerde an DHL = unmöglich. Alle Seiten auf der Homepage sind entweder verschwunden oder extrem versteckt. Warum wohl!

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Meine Forderung an DHL: Ordnungsmäßige Zustellung - wie vereinbart.


 
Richtet sich diese Beschwerde gegen Ihr Unternehmen?


Kommentare und Trackbacks (3)


30.01.2018 | 08:19
von Karl- Heinz Schnare | Regelverstoß melden
Aktuelle Ergänzung von ReclaBox:
. nach Prüfung Ihrer Beschwerde (ID-158615) konnten wir die Firma/Institution leider nicht über Ihre Beschwerde informieren.

Die Firma/Institution gehört zu einer der wenigen, die uns untersagt haben, sie über die Beschwerde auf ReclaBox zu informieren.

Wir bedauern dies sehr, hoffen aber, dass die Firma/Institution Ihre Beschwerde trotzdem lesen wird und es zu einer positiven Lösung Ihrer Beschwerde kommt.

Hilfreich ist aber, wenn Sie selbst die Firma/Instituion darüber informieren, dass Sie eine Beschwerde auf ReclaBox veröffentlicht haben.

30.01.2018 | 14:28
von Karl- Heinz Schnare | Regelverstoß melden
Meine Antwort: Danke an ReclaBoxler-5201925:
Das ist ja interessant. Eine einmal auf der DHL-Hoempage festgelegte Order zur Ablage gilt nicht generell- das ist ja ein Witz. Wozu gibt es dann diese Festlegungsmöglichkeiten.
Kein Witz ist das arme DHL-Personal: da werden "Springer" kurzfristig ohne Briefing (Einarbeitung) losgeschickt.

Aber für mich als Kunde: sehr sehr ärgerlich.
Und juristisch: die bezahlte Leistung wurde nicht in vollem Umfang erbracht!

10.02.2018 | 06:40
von Karl- Heinz Schnare gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
DHL hat es NICHT gelöst. Der Absender hat massiv interveniert- und 2 weitere Zustellungen veranlasst. Grund war ein "Aushilfs-Mitarbeiter" bei DHL. der feste Mitarbeiter hat sich für seinen Kollegen entschuldigt!




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