Sixt GmbH & Co. (Pullach)
Wird man bei Sixt abgezockt?
Bestell-/Kundennummer: Schadensnummer 9054405572
Ich kanns immer noch nicht fassen:
Ich habe bei Sixt in Düsseldorf Heerdt (AWI-Mobile Kempen) wohl ein Unternehmen, das mit Sixt arbeitet, am 14.09.2017 einen Opel Astra gemietet, an dem ich einige Mängel festgestellt hatte und die mir durch die Sixt Mitarbeiterin bestätigt wurden und im Übergabeprotokoll niedergeschrieben waren. Leider stand dort nur, dass sich am rechten Schweller Kratzer befinden würden.
Das Fahrzeug stand dort in der Tiefgarage rückwärts eingeparkt, so dass man die rechte Seite nicht sehen konnte. Da ich schon bei Sixt mehrere Fahrzeuge ohne Probleme angemietet hatte, hatte ich mir diese rechte Seite erst später angesehen und dann die massive Beschädigung gesehen. Hatte meine Nichte, die ebenfalls bei Sixt in Neuss arbeitet, dann informiert, dass dort Dellen sind und nicht nur Kratzer wie im Übergabeprotokoll geschrieben war. Sie sagte, man kann nicht alle Mängel ganz genau im Protokol niederschreiben und solle mir keine Sorgen machen, das wäre alles so in Ordnung.
Ich habe dann am 16.09.2017 das Fahrzeug am späten Abend bei Sixt zurückgegeben und es war kein Mitarbeiter von Sixt vor Ort und musste die Schlüssel am Hotel abgeben. Dachte das wäre nun alles erledigt und dann bekam ich von AWI-Mobile.de eine E-Mail, worin stand, dass ich mich zum Unfall rechtfertigen sollte. Hatte dann sofort eine E-Mail zurückgeschickt und dann geschildert, dass ich das Fahrzeug dort so übernommen habe. Muss dazu sagen, dass dieses Fahrzeug schon einige Jahre auf dem Buckel hatte und über 90.000 km auf dem Tacho standen.
Ja lange Rede kurzer Sinn, nun bekam ich am 05.02.2018 eine Zahlungsaufforderung und solle den Betrag in Höhe von 3994,54 Euro zahlen.
Ist das Unternehmen Sixt auf so eine Abzocke angewiesen und man kann im Internet lesen, dass so mit vielen anderen Kunden so umgegangen wird. Darf ein Unternehmen so weitermachen und hoffe, dass mir hier geholfen werden kann.
Gruß
Klaus Brinkmann
"In der Folgezeit habe ich diverse Emails und Schreiben an die Firma Hertz unter Hinweis auf eine Stellungnahme der Juristischen Zentrale des ADAC München geschickt, wonach der Mieter eines Mietfahrzeuges nur für Schäden haftet, die er selber verschuldet hat. Hierzu liegen Grundsatzurteile des LG Baden-Baden vom 12.6.2007 (5 S 19/06), sowie LG Berlin vom 18.11.2011 (56 S 36/11) vor, wonach der Mieter nicht für unaufklärbare Schäden am Mietfahrzeug haftet. Die Autovermietung muss dem Mieter nachweisen, dass er den Schaden selbst verursacht hat. "
Beschwerde ist noch nicht gelöst
Beschwerde ist noch nicht gelöst
Beschwerde ist noch nicht gelöst