643 Views | 08.02.2018 | 15:55 Uhr
geschrieben von Manfred Hipper

Hauptzollamt München (München)

DVD aus den USA behalten da keine Rechnung

Wollte gestern DVDs (11) am Zollamt in Hallbergmoos am Flughafen München abholen. Es sind Boxkämpfe von M. H. (1976-1986). Da ich keine Rechnung hatte, konnte oder wollte bzw. hat mir die Dame die DVDs nicht ausgehändigt und behalten. Ist das so? Darf sie das? Ihr Kollege meinte nur; da misch ich mich nicht ein, da seine Kollegin diese Sache gerade bearbeitet. Willkür oder Recht? Schliesslich bin ich dann gegangen.

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Meine Forderung an Hauptzollamt München: 11 DVDs von M. H.


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Kommentare und Trackbacks (2)


08.02.2018 | 21:55
von ReclaBox-Benutzer | Regelverstoß melden
Wenn sie die Bemessungsgrundlage für Einfuhrumsatzsteuer und ggf. Zoll nicht selbst geeignet nachweisen können (Rechnung, Screenshot, vergleichbare Angebote), kann diese auch geschätzt werden. Das darf keine willkürliche Schätzung sein.

Einbehalten darf der Zoll die Sendung nicht.

Ich empfehle, sich ggf. direkt an den Vorsteher des Zollamtes zu wenden.

15.02.2018 | 17:30
von Manfred Hipper noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Da ich nicht noch mehr zeit verlieren, werde ich diese sache nicht weiter verfolgen. affentheater




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