CosmosDirekt (Saarbrücken)
CosmosDirekt läßt dich im Stich
Ich habe das erste Mal in meinem Leben einen Fremdschaden verursacht und werde direkt im Stich gelassen von der CosmosDirekt.
"Übernahme des Haftpflichtschadens den ich verursacht habe!"
Schadennummer LK14333417-AH-L5 vom 29.11.2017
Ich habe das erste Mal in meinem Leben einen Fremdschaden verursacht und werde direkt im Stich gelassen von der CosmosDirekt.
Leider habe ich an dem parkenden Fahrzeugs meines Nachbarn einen langen Kratzer verursacht. Um an ein Stück Gemeinschaftsgarten zu kommen, muss man sich durch zwei Parkplätze durchquetschen, was es besonders schwierig macht, wenn dort gerade die Besitzer parken. Ich bin an diesem Tag mit der Pflege und mit dem Winterfest machen des Gartenstücks dran gewesen und habe beim Gartenwerkzeug hin und her tragen leider den langen Kratzer verursacht.
Es ist unumstritten, dass ich es war, ich habe es gespührt und gehört. Na ja, nicht so schlimm, dachte ich, kann jedem mal passieren und mir das erste mal in meinem Leben, dafür ist man ja versichert.
FALSCH GEDACHT! Die CosmosDirekt lehnt die Übernahme nun nach fast vier Monaten einfach ab. Das obwohl ich es zugegeben habe und auch der Gutachter meines Nachbarn das ganze für plausibel erklärt.
Ich werde nun verklagt und werde somit nicht nur den Schaden aus eigener Tasche zahlen dürfen, sondern auch den Gutachter und den Anwalt meines Nachbarn.
ICH RATE JEDEN DAVON AB eine Versicherung bei der CosmosDirekt abzuschließen. Denn die lassen dich im Stich und alleine. Du bist nur ein guter Kunde, wenn du Beiträge zahlst und nie einen Schaden verursachst.
Ich werde allen meinen Freunden diese Geschichte erzählen, allen Verwandten, Bekannten, Mitstudenten, Nachbarn, Arbeitskollegen und es auf den sozialen Medien teilen.
Ich werde alle auch bitten, diese Geschichte zu verbreiten. Ich wurde noch nie so enttäuscht.
Wenn der Versicherungsnehmer eine Haftpflichtversicherung unterhält und wird von einem Dritten in Anspruch genommen, zum Beispiel weil er mit seinem Fahrrad den anderen überfahren hat, dann übernimmt in der Regel der Haftpflichtversicherer die Verhandlung mit dem Geschädigten.
Ist der Haftpflichtversicherer der Ansicht, dass der Versicherungsnehmer für den Schaden nicht einzustehen hat ist es Aufgabe des Haftpflichtversicherers, die unberechtigten Eindrücke des Dritten abzuwehren. Will der Dritte trotzdem seine Ansprüche durchsetzen und reicht er Klage gegen den Versicherungsnehmer ein ist es ebenfalls Sache des Haftpflichtversicherers, seinen Versicherungsnehmer auch vor Gericht zu unterstützen. Der Haftpflichtversicherer führt den Prozess für den Versicherungsnehmer und stellt ihm in der Regel einen Anwalt zur Seite. Gewinnt nun der Versicherungsnehmer mithilfe seines Versicherers den Prozess hat er selbst keine Kosten zu fürchten. Geht der Prozess trotz Hilfe des Haftpflichtversicherers verloren und wird der Versicherungsnehmer zum Schadenersatz gegenüber dem Dritten verpflichtet so übernimmt der Haftpflichtversicherer den Ausgleich dieser Schäden und hat zudem die Gerichtskosten und die Anwaltskosten zu übernehmen.
Beschwerde ist noch nicht gelöst
Beschwerde ist noch nicht gelöst