Von mydays beantwortete Beschwerde. | 699 Views | 14.02.2018 | 15:24 Uhr
geschrieben von ReclaBoxler-1399001

mydays GmbH (München)

Fehlender Service

Der eigentliche Service eines Unternehmens zeigt sich erst, wenn es Probleme gibt.
Kurz zur Geschichte: ich habe einen Gutschein über eine Snow-Mobil Safari bekommen, dieser Gutschein hatte ein Jahr Gültigkeit. Mitlerweile sind vier Jahre vergangen und ich habe den Gutschein jetzt erst gefunden.
Der Gutschein war mit 250 Euro nicht grade günstig, jedoch ist es für Mydays nicht einmal im Ansatz möglich eine Lösung für den schon bezahlten Gutschein zu finden.
Dazu ist auch zu sagen, dass die letzten drei Jahre nicht wirklich viele Schneetage vorhanden waren. Somit, ziemlich sicher mehr Gutscheine verkauft wurde als überhaupt Veranstaltungen durchgeführt wurden.
Jeder, der hier kauft, sollte sich bewusst sein, dass bei dieser Firma kein Interesse an Kundenbindung und Kundenservice besteht. Von dieser Firma kann man nur enttäuscht sein und jedem vom Kauf abraten.

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Meine Forderung an mydays GmbH: Eine Lösung, die für beide Seiten hinnehmbar ist.


Firma hat innerhalb von 14 Tagen geantwortetofortantwort
15.02.2018 | 17:43
Firmen-Antwort von: mydays GmbH
Abteilung: Customer Care

Lieber Kunde, gern möchten wir Ihr Anliegen prüfen. Da wir bislang noch keine Gutscheindaten von Ihnen haben, lassen Sie uns diese bitte über www.mydays.de/kontakt zukommen. Wir werden uns daraufhin noch einmal mit Ihnen in Verbindung setzen. Viele Grüße, Ihr mydays Team

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Kommentare und Trackbacks (8)


14.02.2018 | 19:35
von Maik | Regelverstoß melden
 spider monkey ReclaBoxler-6504409

Der Vergleich hinkt.
Mydays hat eine Bezahlung für eine (noch) nicht erbrachte Leistung erhalten.
Natürlich würde für mydays die Recherche wegen der Gültigkeit zusätzlichen Aufwand bedeuten. Aber die Belege sollten noch vorhanden sein.
Insofern wäre wohl ein Aufschlag von 10% sicher eine kulante Lösung.
Einfach zu sagen "Pach gehabt" zeugt nicht von einem lösungsortierten Kundenservice - müssen die ja auch nicht bieten da sie das Geld schon haben.

Ob du deinen 100 Mill Mark Schein noch umgetauscht bekommst kann ich dir nicht sagen. Diverse Umrechnungskurse / Inflationen sollten aber trotzdem berücksichtigt werden. :)

15.02.2018 | 09:19
von Maik | Regelverstoß melden
 spider monkey ReclaBoxler-9434001

AGBs und geltendes Recht laufen nicht immer im Einklang. :)
Buchhalterisch müssen die Belege eh 10 Jahre aufgehoben werden.
Das der Gutschein-Aussteller die Gültigkeit befristet ist sicher legitim.
Jedoch könnte er mit einer Service-Pauschale seine zusätzlichen Aufwendungen decken und den Inhaber trotzdem zufrieden stellen.

Er hat ja schließlich auch Geld bekommen und keine adäquate Leistung erbracht (außer Papier oder Plastik bunt drucken zu lassen).

Egal, meine Vorstellung zum Kundenservice und Gutscheinen decken sich eben nicht mit den AGBs. Hoffentlich bekomme ich nicht mal versehentlich Gutscheine geschenkt.: D

16.02.2018 | 08:59
von ReclaBoxler-1399001 | Regelverstoß melden
Zu erst einmal, alte Geldscheine können immer bei der Landeszentralbank getauscht werden. Der Vergleich ist wirklich dämlich.
Zweitens mal war es glaube auch nicht sonderlich schwierig heraus zu lesen das der Gutschein jetzt erst wieder gefunden wurde. Es steht auch da! Das hier die 3 Jahre verstrichen sind, ist doch auch jedem klar. Nur geht es hier um den Service seine Kunden zu binden und das interesse eine Lösung zu finden. Und an beidem ist dieses Unternehmen nicht interessiert. Das die Firma sich rechtlich in einigen anderen Punkten nicht korrekt verhält ist auch nachweisbar. Der Aufdruck der Gültigkeit auf dem Gutschein beträgt ein Jahr. Jeder der keine Probleme hat wird auch immer sagen wie toll mydays doch ist, nur wenn es mal nicht alles "glatt" läuft soll hier dargestellt werden. Und dabei ist mydays einfach durchgefallen.

16.02.2018 | 10:03
von ReclaBoxler-1399001 | Regelverstoß melden
Das ist nicht wahr. Ich hatte eher mit etwas wie 50% des Gutscheines gerechnet. Aber schön das Sie das wissen!

16.02.2018 | 10:29
von ReclaBoxler-1399001 | Regelverstoß melden
Man sieht auch hier wieder ersten haben Sie keine Ahnung, da auch ein Geschenkgutschein gem. BGB 3 Jahre Gültigkeit hat. Lediglich ein Termingutschein von Bsp. einem Konzert ein deutlich kürzere gültigkeit hat (Termin des Konzertes). Und zweitens Sie wieder nicht richtig gelesen haben es ging um die Einhaltung rechlicher Vorschriften die nun einmal eine 3 jährige Gültigkeit eines Gutscheins vorschreibt. Aber gerne auch noch einmal. auch die 3 Jahre sind um und ja der Gutschein wurde erst jetzt wieder gefunden. und ja auch nach 5 Jahren würde ich immer versuchen einen Gutschein einzulösen. Es gibt viele Unternehmen und Firmen die ein Interesse daran haben mit dem Kunden weiter zu arbeiten.Es gibt sicher immer wieder Menschen die nun mal nicht alles hinnehmen. Sie müssen sich dieser Seite ja nicht annehmen und können weiter lesen wie schön "pünktlich der Gutschein geliefert wurde" und 5 Sterne vergeben.

16.02.2018 | 10:48
von ReclaBoxler-1399001 | Regelverstoß melden
Klar das ich nicht glücklich über eine fehlende Lösung bin. Wie Sie allerdings auf einen vom Unternehmen geschenkten Gutschein kommen ist mir recht schleierhaft, bestätigt aber das Sie sich nicht wirklich die mühe machen den Beitrag korrekt zu lesen. Auch weiß ich nicht wo Sie her nehmen was ich "Fordere" ich glaube von irgend einer "Forderung" ist hier nirgends die Rede. Aber klar immer schön irgend was schreiben was man sich so denkt. mach ich ja auch nicht anders. Ich trampel dann mal weiter. Schreiben Sie eiegntlich unter Erfahrungsberichte wie "alles gut geklappt, Gutschein pünktlich erhalten" "das war aber mal ein hilfreicher Beitrag"?

19.02.2018 | 09:02
von ReclaBoxler-1399001 noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist noch nicht gelöst


26.02.2018 | 11:13
von ReclaBoxler-1399001 noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist noch nicht gelöst




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