872 Views | 17.02.2018 | 10:39 Uhr
geschrieben von ReclaBoxler-4170195

CITIPOST GmbH (Hannover)

Citipost Zusteller verweigert die Übergabe einer Warensendung

Der Zusteller fiel schon durch Dauerklingeln direkt unangenejm auf. Nachdem ich die Tür geöffnet hatte, eröffnete er mir, dass er die vereinbarte zweite Zustellung einer Warensendung für meine Frau durchführen möchte. Hierzu benötigte er die blaue Zustellkarte, sowie meinen Personalausweis. Da ich weder die blaue Karte hatte noch dazu bereit war, mich an meiner eigenen Haustür auszuweisen, verweigerte er nicht nur die Zustellung der Sendung, sondern er wurde auch noch unverschämt. Ich habe in daher umgehend des Grundstückes verwiesen.

SCHLAGWORTE

Das Komische daran ist, die angeblich sperrige Sendung hätte problemlos schon bei der ersten Zustellung in den Briefkasten gepasst. Einer Warensendung bedarf keinerlei Empfangsbestätigung zumindestens nicht an der Haustür des Empfängers. Ob Citipost hier nicht gegen geltendes Recht verstößt, ist noch zuklären.

Ich werde also den Absender kontaktieren, um den Kauf rückgängig zu machen und Ihm empfehlen seine Waren mit einem anderen Versender, der die Ihm anvertrauten Sendungen auch zustellt zu versenden.

Der Zusteller von heute hat bei mir Hausverbot und sollte er noch einmal mein Grundstück betreten eine Anzeige wegen Hausfriedensbruch.

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Meine Forderung an CITIPOST GmbH: Keine Forderungen an so ein unfreundliches Dienstleistungsunternehmen.


 
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Kommentare und Trackbacks (2)


17.02.2018 | 13:00
von Bin Richtig Sauer
Dieser Kommentar wurde vom Beschwerdeführer gelöscht.

13.04.2019 | 00:52
von Rainer Koschtara | Regelverstoß melden
Nur zum thema Hausverbot: Sie können dem Zusteller kein Hausverbot erteilen, dieses Hausverbot ist Juristisch unwirksam. Der Zusteller darf wärend seiner Dienstzeit auch weiterhin ihr Grundstück betreten. Privat ist es eine andere sache. Wärend der Dienstzeit ist ein Hausverbot ungültig.



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