Durch TelDaFax i.I. gelöste Beschwerde. | 1460 Views | 22.11.2009 | 10:33 Uhr
geschrieben von Sven Eichenberg

TelDaFax Holding AG i.I. (Troisdorf)

TelDaFax Rückzahlung Sonderabschlag

Im Jahre 2007 schloss ich einen Stromliefervertrag mit TelDaFax Energy ab. Darin enthalten war eine Sonderabschlagszahlung in Höhe von 100 €. Diese soll laut Vertrag bei Ende der Stromlieferung ODER bei Tarifwechsel zurückerstattet werden.

SCHLAGWORTE

Nun wechselte ich zum Lauzeitende 1.9.2009 in einen neuen Tarif bei TelDaFax, was mir auch bestätigt wurde. Jedoch wurde der Sonderabschlag nicht in der Jahresrechnung berücksichtigt.

Daraufhin telefonierte ich am 23.10.09 mit einer Frau K. (Name bekannt) von TelDaFax. Sie würde die Angelegenheit der Rechnungsstelle übergeben, ich bräuchte auch keine Email schrieben, ich würde eine schriftliche Antwort innerhalb kürzester Zeit bekommen.

Ich hab´s schon fast geahnt, es kam nichts - kein Geld, keine Antwort. Deshalb sandte ich am 30.10.09 eine Email, worauf ich wiederrum bis heute (21.11.09) keine Antwort erhielt.

Ich habe nun per Email eine letzte Frist bis zum 5.12.09 gesetzt, um das Geld erstattet zu bekommen bzw. eine Stellungnahme zu erhalten. Danach werde ich durch meinen Anwalt rechtliche Schritte prüfen lassen (Gott sein Dank habe ich eine Rechtschutzversicherung).

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Meine Forderung an TelDaFax Holding AG i.I.: 100 €


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Kommentare und Trackbacks (7)


22.11.2009 | 14:26
von ReclaBoxler-7216111 | Regelverstoß melden
www.wdr.de/tv/markt/sendungsbeitraege/2009/0629/00_teldafax.jsp

23.11.2009 | 13:00
von ReclaBoxler-9014238 | Regelverstoß melden
Soweit bekannt wird der Sonderabschlag nur bei Vertragsende gezahlt. Siehe TDF Homepage.

26.11.2009 | 21:30
von Sven Eichenberg | Regelverstoß melden
Ergänzung: Auszug aus aktuellen und bei Vertragsabschluss gültigen AGB von TelDaFax: "Die Verrechnung der Sonderabschlagszahlung erfolgt mit der Rechnung für den letzten Abrechnungszeitraum, die nach Verlassen des Tarifs oder mit Beendigung der Vertragsbeziehung erstellt wird.
Also, auch bei Wechsel des Tarifs (wie vorliegend).

30.11.2009 | 14:46
von Sven Eichenberg noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist noch nicht gelöst.


16.12.2009 | 19:45
von Sven Eichenberg noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist noch nicht gelöst.


23.12.2009 | 08:56
von Sven Eichenberg noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Auszug aus der Antwort vom 16.12.09 (nach 22 Tagen) von TelDaFax:
"Die Verrechnung des Sonderabschlags erfolgt mit der Schlussrechnung für den letzten Abrechnungszeitraum, die nach Verlassen des Tarifs oder mit Beendigung der Vertragsbeziehung erstellt wird. Ein Tarifwechsel stellt also keinen Grund dar, die Sonderabschlagszahlung vor Vertragsende zu erstatten."

Auf meine Frage, was denn dann ein "Verlassen des Tarifs" sein soll, habe ich bisher keine Antwort erhalten. Wenn man einen Tarif wechselt, verlässt man doch den ersten und beginnt einen neuen, oder? Gibt es noch einen anderen Weg, einen Tarif zu verlassen ohne "Beendigung der Vertragsbeziehung"?


23.01.2010 | 19:01
von Sven Eichenberg gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Nachdem ich mit Rechtsanwalt gedroht hatte, gab es endlich wieder Schriftverkehr. Nach dann insgesamt sechs Emails von TelDaFax mit immer neuen Konstrukten, warum der Sonderabschlag nicht gezahlt würde, kam dann kurz vor Übergabe an den Rechtsanwalt eine weitere Email mit der Aussage, man hätte den Tarif nicht in den laut Vetrag angegebenen Tarif umgestellt:

"Der Tarifwechsel in 1508 wurde zum 01.09.09 leider nicht durchgeführt. Hier wurde der Tarif 1514 mit monatlicher Zahlweise, einem Sonderabschlag in Höhe von 100,00 EUR und damit einem höheren Rabatt auf die Kilowattstunde eingepflegt. (Flyer im Anhang)
Durch den höheren Rabatt wäre die Empfehlung bei diesem Tarif zu verbleiben. Sollte Ihrerseits jedoch der Wunsch bestehen den Tarif rückwirkend zum 01.09.09 in 1508 mit dem geringeren Rabatt umzustellen, werden wir dies selbstverständlich tun."

Also, das kann nur eine Ausrede sein, um endlich zugeben zu müssen, den Sonderabschlag vertragswidrig einbehalten zu haben. Denn schließlich habe ich einen bestätigten Vertrag von TelDaFax ohne Sonderabschlag (oben genannten 1508) gewollt. Der Rabatt ist auch sinnlos, da ich ein Volumenpaket beziehe.

Ich verlangte also die rückwirkende Umstellung auf den vertraglich vereinbarten Tarif. Sowas hatte ich bisher auch noch nicht erlebt. Weitere 14 Tage danach tat sich nichts, ich musste also wieder nachfragen und dann hat TelDaFax es endlich geschafft, am 14.1.2010 den Sonderabschlag zurückzuzahlen (natürlich ohne die angeblichen Zinsen, die es für solche Fälle lt. TelDaFax geben würde).

Also, in der Summe 3,5 Monate aufs Geld gewartet. Es scheint zwar noch schlimmere Fälle zu geben, meist sind dies Kunden, welche eh gekündigt hatten. Da ist TelDaFax wohl der Meinung, dass diese so wie so verloren sind.

Aber wenn man bedenkt, dass ich immer noch Kunde bei TelDaFax bin, scheint denen nicht viel daran gelegen zu sein, Kunden zu halten. Ich hoffe nur, dass das System nicht sofort zusammenbricht und ich meine Vorauskasse für das jetzige Volumenpaket in den Wind schreiben kann.




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