
Dirk Rossmann GmbH (Ludwigshafen)
Reklamation abgelehnt zu bearbeiten
Guten Tag,
Wir haben vor ein paar Wochen in der o. g. Filiale ein Set mit zwei Gewürzmühlen, die im Angebot waren, gekauft.
Da das Ganze preisgünstig war, haben wir weder den Kassenzettel, noch die Verpackung aufbewahrt.
Nun zeigte sich ein ringförmiger Riss im Kunststoff, der einen Mühle und es ist zu befürchten, dass die Mühle an dieser Stelle auseinander bricht.
Meine Frau wandte sich an die Filiale, um Ersatz zu bakommen, oder zumindest den Kunststoff ersetzt zu bekommen.
Beim ersten Besuch war der Filialleiter nicht anwesend und die Mitarbeiterin sagte ohne Kassenzettel könnte sie nicht sagen, ob die Mühle von Rossmann sei, und, dass meine Frau nochmals kommen solle, wenn der Filialleiter anwesend wäre.
Beim zweiten Besuch war der Filialleiter anwesend. Auch er bat um den Kassenzettel, welchen wir nichtmehr haben. Er fragte meine Frau, ob wir den Originalkarton noch hätten. Da dies nicht der Fall ist, könne er nichts tun.
Ich denke, wenn er schon nicht unsere Garantieansprüche anerkennt, hätte er zumindest sagen können, dass er die Mühle zur Reparatur einschickt, oder auch nur wo wir das Ersatzteil kaufen können.
Aber er konnte meiner Frau sagen, dass er ab Montag 14 Tage in Urlaub ist.
Mit freundlicher Hilfe hat das wenig zu tun, und mit Kundenservice auch nicht.

06.04.2018 | 12:09
Abteilung: Kundenservice
Sehr geehrte Frau Fischer,
für Ihre E-Mail bedanken wir uns recht herzlich.
Für die Ihnen entstandenen Unannehmlichkeiten möchten wir uns bei Ihnen in aller Form entschuldigen. Seien Sie versichert, dass wir und die Hersteller stets bemüht sind, Ihnen gute Qualität zu einem günstigen Preis anzubieten. Es kann im Laufe einer Produktion in Ausnahmefällen aber immer wieder zu „Ausrutschern“ kommen. Manchmal gelangen diese Produkte trotz intensiver Qualitätskontrollen bei den Herstellern - wie auch in unserem Hause - in den Verkauf. Wir bedauern sehr, falls Sie von einem Qualitätsmangel betroffen waren. Gleichlautende Kundenreklamationen liegen uns jedoch bis heute nicht vor, so dass wir von einem bedauerlichen Einzelfall ausgehen müssen.
Das Produkt können Sie selbstverständlich im Falle eines Defektes oder auch aufgrund von Unzufriedenheit innerhalb der gesetzlichen Gewährleistung von 24 Monaten in unseren Verkaufsstellen zurückgeben. Sie erhalten dann gegen Vorlage des Kassenbeleges Ihren Kaufpreis ersetzt. Auch ohne Kassenbon ist der Umtausch gegen andere Ware gleichen Wertes möglich. Lediglich der Auszahlung des Kaufpreises kann ohne Kassenbeleg nicht entsprochen werden. Der Umtausch bzw. die Rückgabe des Produktes muss nicht zwangsläufig in der Verkaufsstelle erfolgen, in der Sie das Produkt erworben haben. Wenn uns jedoch ggf. durch den Kunden kein Nachweis erbracht werden kann, wann genau und zu welchem Preis und wo ein Artikel erworben wurde, können wir uns als Händler nur nach dem aktuell gültigen Verkaufspreis oder - wenn möglich - nach den sichtbaren Abverkäufen der in Ihrer näheren Region befindlichen Verkaufsstellen orientieren. Es ist somit möglich, dass wir ausschließlich einen reduzierten Preis – zu dem der Artikel ebenfalls verkauft wurde - im Warentausch anbieten und zugrundelegen können.
Um hierbei evt. Missverständnissen in unserer Verkaufsstelle vorzubeugen, möchten wir Sie bitten, dieses Schreiben auf Wunsch dem Verkaufsstellenpersonal vorzulegen.
Selbstverständlich werden wir auch weiter alles unternehmen, um unseren Kunden ein qualitativ hochwertiges und umfangreiches Sortiment anzubieten und würden uns freuen, Sie auch weiterhin zu unseren zufriedenen Kunden zählen zu dürfen.
Mit freundlichen Grüßen
