469 Views | 09.03.2018 | 08:56 Uhr
geschrieben von A. Greye

DAK-Gesundheit (Hamburg)

DAK-Gesundheit verweigert stationäre Reha für Schwerbehinderte

Im Kindesalter von 5 Jahren bin ich an Knochen-Tuberkulose am linken Sprunggelenk erkrankt und habe dabei eine bleibende Behinderung (einen sog. Klumpfuß) erlitten.

SCHLAGWORTE

Diese Schwerbehinderung besteht seit dem nachweislich mit 50%.

Die stärkere Belastung des geschwächten linken Fußes und die andauernde Beanspruchung bis ins heutige Alter von 63 Jahren haben zu zunehmenden Schmerzen und zur Arthrose geführt.

Deshalb wurde im Mai 2017 durch eine Operation das linke Sprunggelenk versteift um die Arthroseschmerzen zu verringern. Durch die Versteifung und die unzureichende Therapie (als Therapie wurden lediglich ambulante Maßnahmen genehmigt) ist meine Mobilität bis heute erheblich eingeschränkt. Darüber hinaus sind durch die Schonhaltung nach dem operativen Eingriff bereits vorhandene Rückenbeschwerden wieder verstärkt worden (Krankgeschichte Dr. N. 2016 liegt der DAK vor).

Der medizinische Dienst der DAK-Gesundheit begründet die Ablehnung einer stationären Reha sehr oberflächlich damit, dass "vorrangig ambulante Behandlungsmaßnahmen am Wohnort auszuschöpfen sind. [.] Wenn diese Maßnahmen ausgeschöpft sind, beziehungsweise keinen Erfolg versprechen, kommen ambulante Maßnahmen in einem anerkannten Kurort in Betracht. "
Auf meinen Widerspruch wurde im Januar 2018 ebenfalls nur mit Standard-Formulierungen geantwortet: "Ein medizinisch begründender Ansatz für die Durchführung einer stationären Rehabilitationsmaßnahme ist nicht erkennbar. Aus sozialmedizinischer Sicht sind die weitere Haus- und Fachärztliche Behandlung sowie die ambulante Heilmitteltherapie ausreichend und zweckmäßig".

Zusammenfassend begründet die DAK-Gesundheit die Ablehnung einer stationären Rehabilitationsmaßnahme damit, dass die Wiederherstellung des vorherigen Gesundheitszustandes mit ein- bis zweimaliger wöchentlicher manueller Therapie möglich sei. Durch die bereits vergangenen acht Monate seit der Operation zeigt sich jedoch, dass dies nicht der Fall ist. Dies bestätigen unabhängig voneinander zum einen mein Allgemeinarzt Herr Dr. M. und zum anderen der behandelnde Physiotherapeut Herr L. (Namen unkenntlich gemacht, Stellungnahmen liegen der DAK bereits vor). Das bedeutet für mich, dass diese Maßnahmen ausgeschöpft sind und Maßnahmen an einem anerkannten Kurort zu ergreifen sind.

Was mich besonders schockiert ist, dass die DAK-Gesundheit scheinbar keinerlei Bezug zu meiner Krankheitsgeschichte und meiner Schwerbehinderung erfasst und den Eingriff identisch katalogisiert behandelt wie bei einer Person ohne Behinderung und Vorgeschichte.

Ich bitte die DAK-Gesundheit deshalb erneut um Prüfung und die Genehmigung einer stationären Rehabilitationsmaßnahme. Details können unter dem Zeichen K 246 641 679-730726-95100 –HV eingesehen werden.

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Meine Forderung an DAK-Gesundheit: Genehmigung einer stationären Rehabilitationsmaßnahme


 
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