Durch Jochen Schweizer gelöste Beschwerde. | 1075 Views | 07.03.2018 | 15:40 Uhr
geschrieben von ReclaBoxler-7663201

Jochen Schweizer GmbH (München)

Nach Tod gefundener Gutschein nicht mehr einlösbar

Guten Tag,

nach dem plötzlichen Tod unserer Mutter haben wir beim Aufräumen einen Gutschein für Ballonfahren gefunden. Dieser ist jedoch nur noch bis zum 31.12.2017 gültig. Telefonisch erklärte man mir, dies sei bereits verbucht und daher auch nicht verlängerbar.

Allerdings bedeutet das zugleich, dass Jochen Schweizer ungerechtfertigt bereichert ist. Denn der Gutschein wurde ja bereits bezahlt und so kann Jochen Schweizer daran verdienen, ohne etwas dafür getan zu haben.

Für meinen Vater wäre eine Verlängerung die letzte Möglichkeit, die Ballonfahrt in ihrem Sinne zu machen.

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Meine Forderung an Jochen Schweizer GmbH: Verlängerung des Gutscheins, andernfalls jedenfalls Rückerstattung zumindest in Form einer Gutschrift auf einem Kundenkonto.


Firma hat innerhalb von 14 Tagen geantwortetofortantwort
08.03.2018 | 13:21
Firmen-Antwort von: Jochen Schweizer GmbH
Abteilung: Erlebnis- und Kundenmanagement

Guten Tag aus München,

danke für Ihr Feedback.

Zunächst möchten wir Ihnen unser aufrichtiges Beileid zu Ihrem Verlust aussprechen.

Wir können nachvollziehen, dass Sie von der Auskunft enttäuscht waren. Gern möchten wir Ihr Anliegen daher noch einmal prüfen.

Bitte senden Sie uns hierzu eine Email an reclabox spider monkey jochen-schweizer.de unter Angabe Ihres Namens und Ihres Gutscheincodes.

Viele Grüße

Sarah aus dem Jochen Schweizer Team

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Kommentare und Trackbacks (4)


08.03.2018 | 00:40
von Juditha | Regelverstoß melden
9434001, vielleicht Krankheit oder was auch immer!
Warum unterlassen Sie nicht einfach Ihre ganzen unqualifizierten Kommentare zu den einzelnen Beschwerden, jeder kann sich hier kritisch äussern und Sie müssen das schon einmal garnicht hinterfragen, leider tun Sie das aber sehr oft und ungefragt!

08.03.2018 | 08:49
von Nutzer 4711 | Regelverstoß melden
Berechtigte Kritik oder Nachfragen wollen manche Personen leider nicht hören.

08.03.2018 | 08:53
von ReclaBoxler-5514201 | Regelverstoß melden
Ist schon ul. kig, dass manche Ty. pen hier unter div. Nummern tro. llen, gell ----001 bzw. ----479?
und an ----001: zu dämlich, richtig zu lesen? anscheinend selber "krank"?

13.03.2018 | 16:18
von ReclaBoxler-7663201 gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist gelöst




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