Jochen Schweizer GmbH (München)
Nach Tod gefundener Gutschein nicht mehr einlösbar
Guten Tag,
nach dem plötzlichen Tod unserer Mutter haben wir beim Aufräumen einen Gutschein für Ballonfahren gefunden. Dieser ist jedoch nur noch bis zum 31.12.2017 gültig. Telefonisch erklärte man mir, dies sei bereits verbucht und daher auch nicht verlängerbar.
Allerdings bedeutet das zugleich, dass Jochen Schweizer ungerechtfertigt bereichert ist. Denn der Gutschein wurde ja bereits bezahlt und so kann Jochen Schweizer daran verdienen, ohne etwas dafür getan zu haben.
Für meinen Vater wäre eine Verlängerung die letzte Möglichkeit, die Ballonfahrt in ihrem Sinne zu machen.
08.03.2018 | 13:21
Abteilung: Erlebnis- und Kundenmanagement
Guten Tag aus München,
danke für Ihr Feedback.
Zunächst möchten wir Ihnen unser aufrichtiges Beileid zu Ihrem Verlust aussprechen.
Wir können nachvollziehen, dass Sie von der Auskunft enttäuscht waren. Gern möchten wir Ihr Anliegen daher noch einmal prüfen.
Bitte senden Sie uns hierzu eine Email an reclaboxjochen-schweizer.de unter Angabe Ihres Namens und Ihres Gutscheincodes.
Viele Grüße
Sarah aus dem Jochen Schweizer Team
Warum unterlassen Sie nicht einfach Ihre ganzen unqualifizierten Kommentare zu den einzelnen Beschwerden, jeder kann sich hier kritisch äussern und Sie müssen das schon einmal garnicht hinterfragen, leider tun Sie das aber sehr oft und ungefragt!
und an ----001: zu dämlich, richtig zu lesen? anscheinend selber "krank"?
Beschwerde ist gelöst