556 Views | 23.11.2009 | 14:12 Uhr
geschrieben von Dirk Pongratz

TelDaFax Holding AG i.I. (Troisdorf)

Stromlieferung trotz Widerspruch

Im Mai diesen Jahres habe ich einen Vertrag zwecks Stromlieferung mit o.a. Firma geschlossen. Nachträglich erfolgte die Durchsicht des Kleingedruckten mit dem Ergebnis - Widerspruch innerhalb der Frist einlegen. Von Teldafax habe ich am 03.06.09 die Widerrufsbestätigung erhalten.

SCHLAGWORTE

Hiermit war der Fall Teldafax für mich erledigt. Unmittelbar danach habe ich den Vetrag mit meinem bisherigen Stromanbieter wieder aufleben lassen.

Am 22.10.2009 erhalte ich eine Schlussrechnung von Teldafax. Es folgt eine Recherche über den bisherigen Versorger, ob tatsächlich eine Stromlieferung durch Teldafax erfolgte. Der Versorger bestätigt dies. Einige Tage später erfolgt die Belastung meines Kontos. Es folgt eine Kontaktaufnahme per Mail - bis heute keine Antwort.

Am 11.11.09 erfolgt per Einschreiben der Versand von Schlussrechnung, Widerrufsbestätigung. Weiterhin die Bitte um schriftliche Stellungnahme bis zum 21.11.2009 - bis heute keine Antwort.

Eine Stromlieferung durch die Firma Teldafax hätte nicht erfolgen dürfen.

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Kommentare und Trackbacks (4)


23.11.2009 | 17:04
von Telda Cool | Regelverstoß melden
Wenn Sie absolut sicher sind, dass Ihr Widerspruch fristgemäß eingelegt ist, dann bleiben Sie cool und tun gar nichts. So sparen Sie Zeit und Geld für Porto.

Tun Sie das gleiche, was Teldafax mit Ihrem Papier tut: Nämlich gar nichts. Warten Sie auf den Mahnbescheid und legen Widerspruch ein. Das kostet 0,60 €.

Zum Gerichtstermin nehmen sich das teuerste Anwaltsbüro. Manche Firmen eben verstehen nur die Gerichtssprache. Eingezogene Gelder kann man zurückholen. Wenn die Wertstellung nicht stimmt, machen Sie eine Strafzeige wegen ungerechtfertigter Bereicherung.

26.11.2009 | 16:34
von ReclaBoxler-4516854 | Regelverstoß melden
Update: Ich habe nochmal die Hotline angerufen, um die Sache aus der Welt räumen zu lassen. Der Rechnungsabteilung (sehr freundlich) habe ich mitgeteilt, dass mich vor allem die Ignoranz meines Anliegens stört.

Meine Angelegenheit ist unmittelbar an die Servicemanagerin weitergegeben worden. Noch am selben Tag bekam ich eine Antwort: "Auf Grund einer systemtechnischen Überschneidung zwischen Ihrem Widerruf und dem Export Ihrer Datei zum Netzbetreiber führte dazu, dass eine Netztnutzungsgenehmigung des Netzbetreibers zum 01.07.2009 für Ihre Versorgung datenelektronisch übermittelt worden ist. Auf Grund Ihres Widerrufs haben wir die Netznutzung sofort wieder abgemeldet. Deshalb sind Sie von Teldafax für einen Monat versorgt worden."

Fazit: Mal schauen, was der Anwalt dazu sagt.

27.11.2009 | 08:55
von ReclaBoxler-1021215 | Regelverstoß melden
Update2

Antwort von Teldafax: Wir beziehen uns auf Ihre Beschwerde auf Reclabox.de „Stromlieferung trotz Widerspruch“. Tatsächlich wurde durch uns die Stromversorgung Ihrer Lieferstelle trotz Ihres fristgerechten Widerrufs beantragt. Ihr Widerruf konnte leider aufgrund eines Bearbeitungsfehlers durch uns erst bearbeitet werden, nachdem die Wechselformalitäten bereits eingeleitet waren. Wir bitten dies zu entschuldigen.

Nachdem Ihr Widerruf bearbeitet wurde, meldeten wir die Versorgung Ihrer Lieferstelle zum nächstmöglichen Termin, gemäß der uns gegebenen Fristen, beim Netzbetreiber ab. Demnach wurden Sie um Zeitraum 01.07.2009 bis 31.07.2009 durch TelDaFax ENERGY mit Strom beliefert.

Diese Leistung haben Sie nachweislich in Anspruch genommen, fachlich ausgedrückt haben Sie sich ungerechtfertigt bereichert, daher bitten wir Sie unsere Rechnung anzuerkennen und zu begleichen.

Die Ihnen bereiteten Unannehmlichkeiten bedauern wir sehr und verbleiben

mit freundlichen Grüßen

30.11.2009 | 18:20
von ReclaBoxler-4815102 | Regelverstoß melden
Mit Bereichern scheint Teldafax sich ja gut auszukennen. Das kann man ja hier fast täglich nachlesen.



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