Von Jochen Schweizer beantwortete Beschwerde. | 211 Views | 09.05.2018 | 09:33 Uhr
geschrieben von ReclaBoxler-4585201

Jochen Schweizer GmbH (München)

Gutschein "abgelaufen" - keine Verlängerung möglich

Unfreundliche Hotline, kein Beschwerdemanagement, kein Entgegenkommen, keine Kulanz. Geld kassieren ohne erbrachte Leistung als Geschäftsmodell?

Beim Aufräumen ist mir ein Jochen-Schweizer-Gutschein "DANKE" in die Hände gefallen. Da ich diesen scheinbar jahrelang so gut aufgeräumt hatte, ist er, wie ich nur durch Nachfrage bei der Hotline erfahren konnte, am 31.12.2016 abgelaufen.

Von dem unfreundlichen Mitarbeiter der Firma Jochen Schweizer wurde es auch abgelehnt mir den inflationsbereinigten damaligen Kaufpreises zurück zu erstatten, obwohl dadurch wohl eine ungerechtfertigte Bereicherung des Unternehmens stattfand (§812 Abs. 1 BGB). Leistung ohne Gegenleistung.

Daher habe ich mich an die Jochen Schweizer GmbH gewandt und bat um eine Verlängerung des Gutscheins, leider ohne Reaktion!

Hier nun der wohl (vorletzte) Weg über die Öffentlichkeit.

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Meine Forderung an Jochen Schweizer GmbH: Verlängerung des Gutscheins um 6 Monate, damit er eingelöst werden kann, oder Geld zurück (gerne auch abzgl. Inflationsausgleich) )


Firma hat geantwortet nach 16 Tage nach 16 Tage
25.05.2018 | 14:09
Firmen-Antwort von: Jochen Schweizer GmbH
Abteilung: Erlebnis- und Kundenmanagement

Guten Tag aus München,

danke für Ihr Feedback.

Schade, dass Ihr Gutschein nicht innerhalb der Gültigkeit eingelöst wurde.

Wir freuen uns über jeden Kunden, der seinen Gutschein einlöst und bieten hierzu innerhalb der Gutscheingültigkeit zusätzliche Serviceleistungen (wie zum Beispiel einen Umtausch oder eine Verlängerung) an. Nach Eintritt der Verjährung können Gutscheine jedoch leider nicht mehr verlängert werden.

Wir bedauern, dass wir Ihnen in diesem Fall keine positivere Auskunft geben konnten.

Viele Grüße

Cigdem aus dem Jochen Schweizer Team

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Kommentare und Trackbacks (1)


29.05.2018 | 21:28
von ReclaBoxler-4585201 noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Leider regiert bei Jochen Schweizer AGB vor Kundenzufriedenheit und nicht eingelöste Gutscheine helfen ja auch wenigstens einem Geschäftspartner.




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