Durch TALLY WEiJL Trading gelöste Beschwerde. | 727 Views | 15.03.2018 | 17:19 Uhr
geschrieben von V. Scheibner

TALLY WEiJL Trading AG (Basel)

Kein Geld zurück bei UNGETRAGENER Ware?

Ich habe letzte Woche nach der Arbeit schnell eine Hose bei TALLY WEIJL gekauft und erst zu Hause richtig anprobiert. Die Hose war zu groß, also wollte ich sie daraufhin einpaar Tage später zurückgeben, wohlgemerkt komplett ungetragen mit allen Etiketten. Da meinte die Verkäuferin, dass sie mir nur einen Gutschein geben kann. Ich finde, das ist eine absolute Frechheit.

SCHLAGWORTE

Die Hose in einer Nunmer kleiner hat mir nicht gepasst und auch so habe ich nichts passendes gefunden. Ich wurde beim Bezahlen nicht darauf hingewiesen, dass ich die Ware gegebenenfalls nur gegen einen Gutschein umtauschen kann. Es kann ja wohl nicht sein, dass man für eine komplett neue Hose nicht sein Geld zurück erhält und auf dem Gutschein sitzen bleibt.

In der heutigen Zeit hat man mittlerweile bei allen Anbietern die Möglichkeit die Sachen zu Hause in Ruhe zu probieren und auch problemlos gegen Geld zurückzugeben, deswegen bin ich nicht einmal auf die Idee gekommen, dass es bei Tally anders ist. War mein erster und letzter Einkuf in dem Laden. Bin super enttäuscht.

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Meine Forderung an TALLY WEiJL Trading AG: Geld zurück


Firma hat innerhalb von 14 Tagen geantwortetofortantwort
20.03.2018 | 13:40
Firmen-Antwort von: TALLY WEiJL Trading AG
Abteilung: Marketing & Communication

Liebe Frau Scheibner,

herzlichen Dank, dass Sie sich die Zeit genommen haben, Ihre Unzufriedenheit mit uns zu teilen. Wir sind dankbar um jede Art von Feedback.

Wir als Unternehmen haben uns für die aktuell geltende Umtauschregelung entschieden, welche besagt, dass die Kundin selbstverständlich das Recht hat, ungetragene Ware innerhalb von 30 Tagen unter Vorlage des Originalkassenbelegs zurückzugeben. Die Ware kann in einem beliebigen TALLY WEiJL Store des jeweiligen Landes gegen einen anderen Artikel umgetauscht oder das Geld in Form einer TALLY WEiJL Geschenkkarte zurückgefordert werden.

Diese Regelung ist all unseren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern bekannt und wird bei einer expliziten Nachfrage auch so weitergegeben. Allerdings bitten wir Sie um Verständnis, dass wir aufgrund der Vielzahl an Käufen, die täglich getätigt werden, nicht jede Kundin beim Kauf automatisch darauf hinweisen. Abgesehen davon gehen wir im Moment des Kaufes nicht prallel von einem späteren Umtausch, sondern von der Zufriedenheit der Kundin, aus.

Gerne möchten wir Ihnen eine Kleinigkeit zukommen lassen und würden uns freuen, Sie bald wieder in unserem Store begrüßen zu dürfen. Hierfür möchten wir Sie bitten, uns Ihre Postanschrift unter folgender E-Mail-Adresse zu nennen: communication spider monkey tally-weijl.com.

Freundliche Grüsse

Lisa Lenz

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Kommentare und Trackbacks (2)


15.03.2018 | 20:11
von ReclaBox-Benutzer | Regelverstoß melden
Sofern sie direkt vor Ort kaufen, haben sie rechtlich keinerlei Anspruch auf eine Rückgabe. Etwaige Gewährleistungsregeln sind im konkreten Fall irrelevant.

Viele Händler bieten aber freiwillig die Möglichkeit der Rückgabe oder des Umtauschs. Wie dieser gehandhabt wird, entscheidet allein der Händler, da es ja eine freiwillige Leistung ist.

In ihrem Fall gab es nur einen Gutschein. Rechtlich ist dies OK. Wenn sie das als wenig kundenfreundlich empfinden, kann ich das nachvollziehen.

Sollte der Händler es sich nicht anders überlegen, bleibt ihnen nur die Möglichkeit, zukünftig bei anderen Händlern einzukaufen. Bei Käufen vor Ort fragen sie aber schon beim Kauf nach den Rückgaberegeln. Sagen ihnen diese nicht zu, kaufen sie dort nichts.

27.03.2018 | 14:52
von V. Scheibner gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist gelöst




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