542 Views | 18.03.2018 | 17:44 Uhr
geschrieben von Jour Nalist

DHL (Bonn)

DHL Gefahrengut International Politik Korruption und Migranten

Gefahrengut International, Korruption und Migranten.

Berlin den 16.03.2018

SCHLAGWORTE

Ich hatte vor 2 Wochen ein Paket aufgegeben und wollte dieses auf die Philippinen senden zu einer Freundin.
Inhalt: 2 Handys und ein Tablett.

Nach 2 Wochen kam das Päckchen zurück.
Ich fragte den Inhaber des DHL Shops (eine Betreiber mit Migrationshintergrund) um die Rückerstattung des Betrages. Dieser wusste nicht, warum das Paket zurückkam. Er rief danach irgendwo an und gab mir eine Nummer, die ich anrufen sollte. Dies machte ich am nächsten Tag.

Ein Mitarbeiter der Hotline (mit Migrationshintergrund natürlich) meinte, dass Akkus Gefahrengut sind. Ich wollte sagen, dass der DHL Stellenleiter in Berlin Wilmersdorf Bundesallee mich nicht darauf hingewiesen hatte und dass dies nicht so angehen können. Darauf legte dieser einfach auf. Die 20 Euro, die ich für diesen "Brief" ausgegeben habe, kann ich voll vergessen. Hier hatte der korrupte Gesetzgeber wieder mal gegen Parteispenden die Lobby freigestellt von jeder Verantwortung. Kriminelles Deutschland, es lebe hoch, aber nie wieder DHL.

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Meine Forderung an DHL: Erstattung der Kosten 20.00 Euro.


 
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Kommentare und Trackbacks (2)


19.03.2018 | 12:15
von Herrmann Schultz | Regelverstoß melden
1. Ein Blick in die AGBs gerade beim Versand von Geräten ins Ausland wirkt oft erhellend und schützt vor solchen Überraschungen.
2. Was ein Betreiber (mit Migrationshintergrund) eines DHL-Shop mit dem nicht zulässigen Versand von Gefahrengut ins Ausland zu tun hat, erschließt sich mir hier nicht ganz.
3. Dieser nicht zulässige Versand von Gefahrengut ins Ausland wird Ihnen dann nochmals von einem Kundenservicemitarbeiter (ebenfalls mit Migrationshintergrund) erklärt.

Schließe ich daraus richtig, das die Mitarbeiter mit Migrationshintergrund die AGBs der DHL besser kennen als Sie, dem die deutsche Sprache sicher in vollem Umfang geläufig ist und somit auch die AGBs inhaltlich voll erfassen kann.

Ansonsten kann ich mir nur dem vorherigen Kommentator anschließen.

07.04.2018 | 21:45
von Jour Nalist noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist noch nicht gelöst




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