Von Jochen Schweizer beantwortete Beschwerde. | 238 Views | 09.05.2018 | 09:33 Uhr
geschrieben von Nina Oeser

Jochen Schweizer GmbH (München)

WERTgutschein abgelaufen, keine Kulanz, unfreundliche Mitarbeiter

Guten Tag,

SCHLAGWORTE

ich habe einen Wertgutschein im Wert von 350,- gefunden, welcher für meinen Vater vorgesehen war. Dieser war leider wegen einer schweren Krankheit im Krankenhaus und kämpft bis heute mit den Folgen. Dies kann auch vom Krankenhaus schriftlich nachgewiesen werden.

Im Internet habe ich den Gutscheincode über Jochen Schweizer geprüft, dieser wäre angeblich bereits genutzt!
Daraufhin entschied ich mich die Hotline anzurufen und schilderte mein Problem. Die Dame mit der ich verbunden wurde erklärte mir, dass der Gutschein am 31.12.2017 abgelaufen sei und man da absolut nichts mehr machen kann.

Es ist für mich verständlich, dass ein Gutschein nicht ewig gültig sein kann, jedoch gerade in einem solchen Fall hoffte ich auf Kulanz. Im Internet erkundigte ich mich und tatsächlich hat man nach §812 BGB einen Herausgabeanspruch.

Zitat: "1Wer durch die Leistung eines anderen oder in sonstiger Weise auf dessen Kosten etwas ohne rechtlichen Grund erlangt, ist ihm zur Herausgabe verpflichtet. 2Diese Verpflichtung besteht auch dann, wenn der rechtliche Grund später wegfällt oder der mit einer Leistung nach dem Inhalt des Rechtsgeschäfts bezweckte Erfolg nicht eintritt. "

Erneut rief ich bei der Hotline an und fragte höflich, ob es möglich wäre den Gutschein zu verlängern (es wird generell eine Verlängerung von 12 Monaten angeboten, welche man gegen 10% einlösen kann während der Gutschein noch gültig ist), dann wäre er bis 31.12.2018 gültig. Dies wurde verneint.
Ebenso fragte ich, da es sich um einen WERTgutschein handelt (im Prinzip bares Geld) ob ich einen Teilbetrag erstattet haben könnte. Auch hier kein positives Ergebnis.
Im Gegenteil ist hier das Personal unfreundlich geworden, sie hätten mich schon mehrmals darauf hingewiesen, dass man nichts machen kann.

Von einem so großen Unternehmen habe ich etwas anderes erwartet. Nun gehe ich hiermit an die Öffentlichkeit.
Ich hätte mich sehr über eine Verlängerung bis Ende 2018 ODER die Auszahlung gefreut. Natürlich wäre ich auch damit einverstanden, wenn man einen Teilbetrag vom Gutschein abzieht wegen der Bearbeitung und den Umständen.

Vielleicht habe ich hier noch eine Chance.

Mit freundlichen Grüßen

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Meine Forderung an Jochen Schweizer GmbH: Verlängerung bis Ende 2018 ODER Auszahlung eines Teilbetrages


Firma hat geantwortet nach 16 Tage nach 16 Tage
25.05.2018 | 13:37
Firmen-Antwort von: Jochen Schweizer GmbH
Abteilung: Erlebnis- und Kundenmanagement

Guten Tag Frau Oeser,

danke für Ihr Feedback.

Schade, dass Ihr Wertgutschein aufgrund der genannten Gründe nicht innerhalb der Gültigkeit eingelöst wurde.

Die Gültigkeit von Jochen Schweizer Gutscheinen endet gemäß der gesetzlichen Verjährungsfrist am letzten Tag (31.12.) des dritten Kalenderjahres nach dem Jahr des Kaufes.

Wir freuen uns über jeden Kunden, der seinen Gutschein auch tatsächlich innerhalb der Gutscheingültigkeit einlöst. Nach Eintritt der Verjährung können Gutscheine jedoch leider nicht mehr verlängert werden.

Wir bedauern, dass wir Ihnen in diesem Fall keine positivere Auskunft geben konnten.

Viele Grüße aus München

Cigdem aus dem Jochen Schweizer Team

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Kommentare und Trackbacks (1)


22.06.2018 | 22:20
von Nina Oeser noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Nach wie vor das gleiche Problem.




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