Durch EVD EnergieVersorgung Deutschland gelöste Beschwerde. | 175 Views | 24.03.2018 | 18:07 Uhr
geschrieben von Karl H. Krause

EVD EnergieVersorgung Deutschland GmbH (Chemnitz)

Über 30% Preiserhöhung

Guten Tag,

in meiner Jahresrechnung musste ich feststellen, dass Sie den Arbeitspreis um über 30% angehoben haben. Eine Information über das Vorliegen eines Schreibens mit anstehender Preiserhöhung habe ich nicht von Ihnen erhalten; jedoch eine E-Mail mit der Info zur bereitstehenden Jahresrechnung. Alle E-Mails werden bei mir digital erfasst und archiviert, so dass mit Sicherheit der Nachweis über den Eingang einer E-Mail erbracht werden kann und demnach keine E-Mail mit der Info über die Preiserhöhung von Ihnen gesendet wurde.

Des Weiteren ist die Preiserhöhung von über 30% unzulässig und Sie verstoßen damit gegen die gesetzlichen Regelungen wie die Grundsatzentscheidung des BGH und EuGH.

Meine Forderung besteht daher in der Rücknahme der Strompreiserhöhung und zwar rückwirkend.

Ich hoffe auf eine einvernehmliche Regelung und behalte mir weitere Schritte vor.

Mit freundlichen Grüßen Kh. Krause

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Meine Forderung an EVD EnergieVersorgung Deutschland GmbH: Rücknahme der Strompreiserhöhung und zwar rückwirkend.


Firma hat innerhalb von 14 Tagen geantwortetofortantwort
26.03.2018 | 11:00
Firmen-Antwort von: EVD EnergieVersorgung Deutschland GmbH
Abteilung: Produktmanagement

Sehr geehrter Herr Krause,

wir nehmen Ihre erneute Beschwerde zum gleichen Sachverhalt zur Kenntnis und verweisen auf unsere Stellungnahme zur vorangeganenen Beschwerde.

Mit freundlichem Gruß

Ihre EVD GmbH

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Kommentare und Trackbacks (1)


19.04.2018 | 12:12
von Karl H. Krause gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Zufriedenstellend gelöst - aber mit leichter Preiserhöhung!




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