1160 Views | 25.11.2009 | 16:39 Uhr
geschrieben von Siegfried Schwarzmueller

Stadt Esslingen am Neckar​ (Esslingen am Neckar)

Gartenhaus soll abgerissen werden

Weil ein Gartenhaus ein bisschen größer als vorgeschrieben soll es abgerissen werden, hier werden Hundegeräte untergebracht. Nachbar Gartenhäuser sind weit größer als vorgeschrieben...

In der Freizeit wird hier Hundesport betrieben und am Wochenende kommen Schwerbehinderte Menschen in den Garten, um dort die Nähe mit Hunde kennenzulernen und mit ihnen zu spielen.

Wenn man in Gaststätten geht, wird man noch heutzutage von unseren Mitmenschen schräg angeschaut, wenn man sich mit Schwerbehindert unter das Volk mischt. Viele Menschen können mit so einer Situation nichts anfangen und schauen einen schräg an.

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Meine Forderung an Stadt Esslingen am Neckar​: Mehr Recht, wenn man sich sozial mit schwerbinderten Menschen abgibt und sie umsorgt


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Kommentare und Trackbacks (4)


25.11.2009 | 17:01
von Ja Ja | Regelverstoß melden
Nun hat ein Beamter schräg angeschaut. Und das ist dem Beamten egal, ob behindert oder nicht behindert.

Wenn das Gartenhaus ohne Baugenehmigung gebaut ist, haben Sie wohl schlechte Karten. Der "superschlaue" Bauherr hat sich dann nicht an die Bauvorschriften gehalten. Warum soll er daher nicht abreissen?

In den Bauvorschriften sind die Größen eines Gartenhauses ohne Baugenehmigung genau vorgegeben. Daran sollte man sich halten.

Reissen Sie ab und bauen zwei Gartenhäuser oder drei oder 10. Die Behörde will es eben anders.

09.12.2009 | 08:55
von Siegfried Schwarzmueller noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist noch nicht gelöst.


28.01.2010 | 18:59
von Siegfried Schwarzmueller noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist noch nicht gelöst.


01.02.2010 | 23:42
von Bla Blubb | Regelverstoß melden
Finden Sie sich damit ab...

Ein Schwarzbau hat keinen Bestandsschutz. Genehmigungsfreie Bauten -> siehe Ihre Landes Bauordnung.



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