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764 Views | 04.04.2018 | 16:53 Uhr
geschrieben von Elmar Veiser
Unsere Wolf Gasheizung ging bei Temperaturen unter -3° immer wieder in Störung. Verschiedene Heizungsbauer fanden den Fehler nicht. Nach dann über 4 Jahren, wurde der Fehler entlich gefunden. Die beworbenen 5 Jahre Garantie werden aber nicht gewährt, wenn der Heizungsbauer diese nicht beantragt hat! Was man als Kunden natürlich nicht kontrolliert.
Fa. Wolf verweigert dann jede Garantie über 2 Jahre!
Meine Forderung an Wolf GmbH:
Gewährleistung von 5 Jahren wie beworben.
ofortantwort
04.04.2018 | 16:53
Firmen-Antwort von:
Wolf GmbH
Abteilung: Kundenservice
Sehr geehrter Herr Vaiser,
wir bedauern, dass es zu einem Ausfall Ihres Gerätes gekommen ist.
Die 5-Jahres Garantie ist nur gültig, wenn diese unter Berücksichtigung der Voraussetzungen auch beim Einbau des Gerätes beantragt wurde.
Rückwirkend können wir Ihnen diese leider nicht mehr gewähren. Wir bitten um Verständnis und verbleiben
mit freundlichen Grüßen
Wolf GmbH
Service
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