Barmer GEK (Berlin)
Antrag auf 2ten Wechselstrumpf trotz Rezept abgelehnt
Bestell-/Kundennummer: C009501402
Sehr geehrte Damen und Herren,
meine Tochter hat eine große Brandwunde am rechten Oberschenkel, sie wird in der Brandklinik Duisburg behandelt und muss mindestens 4 Jahre lang, 24 Stunden am Tag, diesen Hautengen Strumpf tragen, der quasi ihre neue Haut ist.
Dieser Strumpf ist mit Unterwäsche schwierig zu tragen und muss täglich gewaschen werden, oder tragen sie ihre Unterwäsche über Jahre 24 Stunden am Tag, ohne ihn zu waschen?
Nun, der zweite Strumpf, wofür sie ein Rezept bekommen hat, wurde abgelehnt.
Das heißt, sie kann den Strumpf nicht 24 Stunden lang tragen, sowie von dem Oberarzt verordnet und das schon seit Monaten.
Diese Wunde macht meiner 12-jährigen Tochter schon genug zu schaffen und wir wollen nicht etwa den 4 oder 5 ten Strumpf, aber einen Strumpf zum wechseln.
Damit ich den anderen am Abend waschen und die Wunde optimal „“behandelt versorgt“ist muss doch machbar sein ‚ich verstehe das nicht.
Die von dem Sanitätshaus und der Oberarzt sagen mir die anderen Kassen bezahlen immer einen Wechselstrumpf, wieso die Barmer nicht?
Ihre Spange wurde auch nicht übernommen, die zahle ich auch privat, obwohl es die vorderen Zähne sind. Medikamente werden auch nicht gezahlt.
Da frag ich mich, was bezahlen sie eigentlich überhaupt?
Wenn sie ihr den Strumpf nicht gewähren, garantiere ich Ihnen reicht es mir mit der Barmer GEK und wir wechseln alle zu einer anderen Kasse, wo es sich lohnt Beiträge zu bezahlen.
Mit freundlichen Grüßen
Kilicarslan
Beschwerde ist gelöst