Durch Dirk Rossmann gelöste Beschwerde. | 508 Views | 10.04.2018 | 21:13 Uhr
geschrieben von Jeanette Schmidt

Dirk Rossmann GmbH (Burgwedel)

LED Lichterkette rostet in Garantiezeit - keine Rückerstattung

Ich habe im Dezember 2017 eine Micro-LED Lichterkette der Marke Rossmann für 14,99 Euro gekauft. Sie ist für innen und außen nutzbar und Tüv geprüft. Die Lichterkette habe ich draußen benutzt und innerhalb der Garantiezeit haben die LED Lampen angefangen zu rosten. Heute bin ich in den Rossmannladen gegangen und habe diese Lichterkette reklamiert.

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Die Verkäuferin lehnte die Reklamtion ab, ich hätte keinen Kassenzettel mehr und die wären auch jetzt nicht mehr im Programm. Ich solle mich an der Hersteller wenden. Der Hersteller ist Rossmann Eigenmarke. Also holte sie die Filialleiterin und diese lehnte ebenso eine Reklamation ab, weil ich keinen Kassenzettel mehr hätte.

Es scheint Rossmann gar nicht zu interessieren, dass es sich auch um einen sicherheitsrelevanten Mangel handelt. Die Lichterkette wird an den Stromanschluß angeschlossen. Ich bin einfach nur sprachlos. Meine Bekannte meinte daraufhin, dass sie zu DM einkaufen gehen würde, da würde das eben nicht passieren.

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Meine Forderung an Dirk Rossmann GmbH: Erstattung.


Firma hat innerhalb von 14 Tagen geantwortetofortantwort
13.04.2018 | 13:01
Firmen-Antwort von: Dirk Rossmann GmbH
Abteilung: Kundenservice

Sehr geehrte Frau Schmidt,

für Ihre E-Mail bedanken wir uns recht herzlich.

Für die Ihnen entstandenen Unannehmlichkeiten möchten wir uns bei Ihnen in aller Form entschuldigen. Seien Sie versichert, dass wir und die Hersteller stets bemüht sind, Ihnen gute Qualität zu einem günstigen Preis anzubieten. Es kann im Laufe einer Produktion in Ausnahmefällen aber immer wieder zu „Ausrutschern“ kommen. Manchmal gelangen diese Produkte trotz intensiver Qualitätskontrollen bei den Herstellern - wie auch in unserem Hause - in den Verkauf. Wir bedauern sehr, falls Sie von einem Qualitätsmangel betroffen waren. Gleichlautende Kundenreklamationen liegen uns jedoch bis heute nicht vor, so dass wir von einem bedauerlichen Einzelfall ausgehen müssen.

Das Produkt können Sie selbstverständlich im Falle eines Defektes oder auch aufgrund von Unzufriedenheit innerhalb der gesetzlichen Gewährleistung von 24 Monaten in unseren Verkaufsstellen zurückgeben. Sie erhalten dann gegen Vorlage des Kassenbeleges Ihren Kaufpreis ersetzt. Auch ohne Kassenbon ist der Umtausch gegen andere Ware gleichen Wertes möglich. Lediglich der Auszahlung des Kaufpreises kann ohne Kassenbeleg nicht entsprochen werden. Der Umtausch bzw. die Rückgabe des Produktes muss nicht zwangsläufig in der Verkaufsstelle erfolgen, in der Sie das Produkt erworben haben.

Wenn uns jedoch ggf. durch den Kunden kein Nachweis erbracht werden kann, wann genau und zu welchem Preis und wo ein Artikel erworben wurde, können wir uns als Händler nur nach dem aktuell gültigen Verkaufspreis oder - wenn möglich - nach den sichtbaren Abverkäufen der in Ihrer näheren Region befindlichen Verkaufsstellen orientieren. Es ist somit möglich, dass wir ausschließlich einen reduzierten Preis – zu dem der Artikel ebenfalls verkauft wurde - im Warentausch anbieten und zugrunde legen können.

Um hierbei evt. Missverständnissen in unserer Verkaufsstelle vorzubeugen, möchten wir Sie bitten, dieses Schreiben auf Wunsch dem Verkaufsstellenpersonal vorzulegen.

Selbstverständlich werden wir auch weiter alles unternehmen, um unseren Kunden ein qualitativ hochwertiges und umfangreiches Sortiment anzubieten und würden uns freuen, Sie auch weiterhin zu unseren zufriedenen Kunden zählen zu dürfen.

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Kommentare und Trackbacks (1)


07.05.2018 | 19:21
von Jeanette Schmidt gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Hallo, die Antwort von Rossmann ist eine Standardantwort, welche hier im Forum immer wieder auftaucht. Tatsächlich hat sich niemand mit dem Vorgang beschäftigt. Ich weiß jetzt, dass ich keine Elektroartikel mehr bei Rossmann kaufen werde. Dass die LED Lämpchen rosten, das ist natürlich nur bei meiner gekauften Lichterkette so. Ich finde, wenn man Schrott verkauft, dann sollte man auch bei einer Garantie den Wert erstatten.




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