290 Views | 11.04.2018 | 16:26 Uhr
geschrieben von Walter Obladen
Wir haben über Opodo eine Romreise für 10 Personen gebucht und für Hin- und Rückflug je Person 1 Gepäckstück a 20kg zugebucht und bezahlt.
Beim Rückflug mit Ryanair könnte dies nicht nachvollzogen werden, so dass eine Nachzahlung von 280,- Euro fällig wurde.
Trotz mündlicher als auch schriftlicher Beschwerde bei Ryanair als auch bei Opodo herrscht absolute Funkstille. Beide Kundencenter sind von der Wartezeit und Freundlichkeit eine Unverschämtheit.
Nach mehreren Wochen gab es weder Antwort noch Geld. Daher nie mehr mit diesen Firmen.
Dazu kommt die unverschänme Preisgestaltung auf Flügen von Ryanair. Eine fliegende Apotheke. Unter dem Stric/ fliegt man mit Lufthansa oft nicht teurer.
Meine Forderung an Ryanair Ltd.:
Rückerstattung von 280 Euro.
Firmen-Antwort ausstehend seit
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Opodo ist ein meistens ein reiner Vermittler, genau wie der Immobiliemakler Immobilien vermittelt, vermittelt Opodo Pauschalreisen und Flüge. Vertragspartner des Reisenden ist die Fluggesellschaft oder der Reiseveranstalter. An diesen direkten Vertragspartner muß man sich wenden.
Notfalls an die Schlcihtungsstelle für den öffentliche Personenverkehr e. V. wenden. die Vorteile des Schlcihtungsverfahren habe ich hier aufgeführt: fluggastrecht.blogspot.com/2014/02/schlichtungsstelle-fur-den-offentlichen.html