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1060 Views | 14.04.2018 | 12:14 Uhr
geschrieben von Annette Merk
Habe seit Januar mit e:veen Probleme gehabt, da sie mir meine Rückzahlung nicht bezahlt haben. Immer wieder wurde ich vertröstet und bekam Lügen aufgetischt.
Erst nachdem ich eine Verbraucherbeschwerde nach §111a EnWG geschrieben habe (Muster ist unter dem Schlagwort "Verbraucherbeschwerde" im Internet zu finden) und mit dem Einschalten der Schlichtungsstelle Energie e. V. gedroht habe, ist innerhalb weniger Tage das Geld auf meinem Konto eingegangen.
Nie wieder e:veen.
Meine Forderung an e:veen Energie eG:
Erstattung des Guthabens.
Richtet sich diese Beschwerde gegen Ihr Unternehmen?
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