Von EVD EnergieVersorgung Deutschland beantwortete Beschwerde. | 404 Views | 17.04.2018 | 09:56 Uhr
geschrieben von Sylvia Voigt

EVD EnergieVersorgung Deutschland GmbH (Chemnitz)

Unkorrekte Strompreiserhöhung von circa 30 Prozent

Bestell-/Kundennummer: Kundennummer:00239134

Sehr geehrte Damen und Herren,

SCHLAGWORTE

nachdem Sie für meine Endabrechnung fast 10 Wochen benötigt haben, kam mit Dieser nun das große Erwachen. Für das Folgejahr eine saftige Strompreiserhöhung von circa 30 Prozent, was für mich völlig unakzeptabel ist. Ich hatte keinerlei Möglichkeit dieser Erhöhung wirksam zu widersprechen. Sie haben es nicht für nötig gehalten, mich rechtzeitig schriftlich darüber zu informieren.

Diese Information hat schriftlich und rechtzeitig zu erfolgen und keinesfalls in elektronischer Form zu erfolgen. Der Stromanbieter trägt hierfür die Darlegungs- und Beweislast für eine (ordnungsgemäß) bekannt gegebene Strompreiserhöhung, wenn nunmehr zu dem neuen Preis abgerechnet werden soll. Ist ein solcher Nachweis nicht möglich, bleibt der Vertrag im Ergebnis in seiner alten Form bestehen. Mit Blick auf mehrfache Urteile des OLG Hamm dürfte Ihnen, als Stromanbieter, ein entsprechender Nachweis kaum gelingen. Aus diesem Grund habe ich bereits eine Deckungszusage von meiner RS-Versicherung erhalten.

Ich fordere sie daher auf ihre Strompreiserhöhung rückwirkend zurückzunehmen, bzw. mir ein akzeptables Angebot zu unterbreiten. Sollten wir keine gütliche Einigung erziehlen, werde ich diesen Vorgang meinen Anwalt vorlegen und gegebenfalls gerichtliche Schritte einleiten.

Mit freundlichen Grüßen

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Meine Forderung an EVD EnergieVersorgung Deutschland GmbH: Weiterführung des Vertrags zu alten Konditionen bzw. Kündigung.


Firma hat innerhalb von 14 Tagen geantwortetofortantwort
18.04.2018 | 11:14
Firmen-Antwort von: EVD EnergieVersorgung Deutschland GmbH
Abteilung: Produktmanagement

Sehr geehrte Frau Voigt,

mit Bedauern haben wir von Ihrer Beschwerde Kenntnis genommen. Gerne möchten wir auf diese kurz eingehen und Ihnen eine Lösung unterbreiten.

Die Mitteilung zur Preisanpassung wurde Ihnen per E-Mail zugestellt und aufgrund des Fehlens eines Rückläufers wird von Ihrer Kenntnisnahme ausgegangen. Wir werden Ihnen in Kürze ein Kulanzangebot zukommen lassen.

Wir bitten insofern um Kenntnisnahme und Verständnis.

Mit freundlichem Gruß

Ihre EVD GmbH

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Kommentare und Trackbacks (1)


02.05.2018 | 10:22
von Sylvia Voigt noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Relativ zügig wurde ich vom Stromanbieter, auf Grund meiner Beschwerde, angerufen. Wir konnten uns auf einen Verlängerungsvertrag einigen. Jedoch warte ich bis heute auf die versprochene Erstattung des Guthabens aus dem vorherigen Vertrag. Dies wurde im Gespräch um die Verlängerung bestätigt. Der Vertrag kam umgehend und es wird auch fleißig abgebucht. Meine Erstattung leider bis heute nicht überwiesen.




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