Durch Globus SB-Warenhaus gelöste Beschwerde. | 1163 Views | 17.04.2018 | 18:56 Uhr
geschrieben von Dirk Kienitz

Globus SB-Warenhaus Holding GmbH & Co. KG (St. Wendel)

Taschenkontrolle verweigert und wie Verbrecher behandelt

Sehr geehrte Damen und Herren,

SCHLAGWORTE

leider musste ich in Ihrem Globus Lebensmittel Markt in 56112 Lahnstein eine sehr unangenehme Erfahrung mit eines Ihrer Kassiererinnen und dem Personal machen.

Gegen 16 Uhr am 16.04.2018 bin ich mit meinen Waren zur Kasse gegangen.

Bevor ich bezahlen konnte, fragte mich die Kassiererin "ob Sie in meine Tasche schauen dürfte".

Ich verneinte und die Kassiererin rief einen Herrn hinzu, der sich als so eine Art Sicherheitsmann zu erkennen gab und forderte mich auf die Tasche zu öffnen.

Ich möchte hierbei betonen, dass ich mich nichts zu schulden hab kommen lassen und erst recht keinen Diebstahl begangen habe.

Auch hat der "Mitarbeiter" keinerlei Hinweise auf einen Diebstahl gehabt oder gesehen.

Trotzdem bestand man auf einer Taschen Kontrolle.

Mit der Begründung, dass meine Tasche ja voll war und man sicherstellen wollte, dass ich nichts aus dem Laden mitgenommen habe.

Hier wird man also schon beim Mitführen von einer Tasche unter Generalverdacht gestellt und wie ein Dieb behandelt.

Ich verneinte nochmals mit dem Hinweis, dass eine Taschenkontrolle in unangemessener Weise gegen die Persönlichkeitsrechte des Kunden verstosse und eine Taschendurchsuchung nur bei begründeten Verdacht zulässig ist.

Daraufhin rufte der "Mitarbeiter" die Polizei, die dann auch schnell da war.

Der Globus Mitarbeiter teilte den Polizisten mit, dass ich mich weigerte den Inhalt meiner Tasche zu zeigen und verlangte Einsicht.

Wohlgemerkt, rein vorsorglich. Ohne Verdachtsmomente oder Hinweise auf einen Diebstahl.

Ich wurde wie ein Verbrecher behandelt und alle Kunden und Mitarbeiter konnten mitbekommen wie man mich zu unrecht beschuldigte.

Ich erklärte den Polizisten den Sachverhalt und der Globus Mitarbeiter musste dann zugeben, dass ein Diebstahl nicht stattgefunden hat und er auch nichts gesehen hat, ob ich etwas entwendet habe.

Ich habe darauf hin vorgeschlagen mal die Überwachungsbänder durchzusehen, wo genau zu erkennen ist, dass ich wie jeder andere Kunde auch im Laden einkaufe und eben nichts stehle.

Die Polizei teilte daraufhin dem Globus Mitarbeiter mit, dass man keine Handhabe gegen mich hat und auch keine Kontrollen der Tasche durchführen darf, wenn er als Mitarbeiter nichts gesehen hat, dass ich etwas entwendet habe.

Ich bin dann OHNE KONTROLLE meiner Tasche aus dem Laden gegangen.

Den Einkauf habe ich durch diesen Ärger dann vorher noch storniert.

Ich kaufe demnächst wo anders ein.

Nie wieder Globus Lahnstein.

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Meine Forderung an Globus SB-Warenhaus Holding GmbH & Co. KG: Eine Entschuldigung und Wiedergutmachung.


Firma hat geantwortet nach 19 Tage nach 19 Tage
07.05.2018 | 14:53
Firmen-Antwort von: Globus SB-Warenhaus Holding GmbH & Co. KG
Abteilung: Geschäftsleitung

Sehr geehrter Kunde,

den geschilderten Vorfall vom 16.04.2018 bedauern wir sehr.

Die Angelegenheit würden wir gerne in einem persönlichen Gespräch mit Ihnen besprechen.

Bitte vereinbaren Sie unter 02621/176-105 einen Termin mit uns.

Mit freundlichen Grüßen

Globus Handelshof St. Wendel GmbH & Co. KG

Marion Wüst
Assistentin der Geschäftsleitung

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Kommentare und Trackbacks (3)


18.04.2018 | 17:00
von S. Heinzelmann | Regelverstoß melden
Bereits in den 90er-Jahren hat der BGH entschieden, das stichprobenartige Taschenkontrollen nicht hingenommen werden.

Nur bei einem konkretem Verdacht darf eine Taschenkontrolle durch die Polizei durchgeführt werden. Mitarbeiter, Ladendetektiv oder die Security haben, die Möglichkeit den Dieb solange fest zu halten bis die herbeigerufene Polizei eintrifft, das ist in §127 StPO festgelegt, aber es ist dabei zu beachten, das dieser §127 StPO keine Taschen- und Personendurchsuchung durch jedermann umfasst.

Allerdings kann der Geschäftsinhaber unter Berufung auf das Hausrecht, verlangen, das Taschen entweder im Schließfach oder an der Information abgegeben (bzw. am Eingang) werden.

https://anwaltauskunft.de/magazin/leben/freizeit-alltag/sind-taschenkontrollen-im-supermarkt-erlaubt

24.04.2018 | 19:55
von Dirk Kienitz noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Leider hat sich noch kein Verantwortlicher bei mir gemeldet. Schade eigentlich, wäre gerne zu einem klärendem Gespräch bereit. Aber offensichtlich sind dem Globus Supermarkt Kunden egal.


11.05.2018 | 18:25
von Dirk Kienitz gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Die Angelegenheit konnte heute mit dem Geschäftsführer Herr Siebert in einem freundlichen Gespräch geklärt werden.


11.12.2019 | 12:24
Der Autor wünscht keine öffentliche Diskussion.




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