Durch Jochen Schweizer endgültig nicht gelöste Beschwerde. | 352 Views | 25.05.2018 | 12:16 Uhr
geschrieben von Michaela Dr. Trautsch

Jochen Schweizer GmbH (München)

Verschobener Termin verfallen, weil kein genaues Datum genannt

Bestell-/Kundennummer: 3513863094

Mal wieder Jochen Schweizer

SCHLAGWORTE

Ich habe für meinen Sohn einen Gutschein zum Surfen in der Jochen Schweizer Arena gekauft und kurzfristig einen Termin am 13.3. dafür vereinbart (E-Mail 9.4.,10:32). Später habe ich gesehen, das er 30 Kg wiegen müsste, was nicht der Fall ist. Deshalb habe ich per E-Mail am 9.4. um 20:37 den Termin storniert, bzw. verschoben. Ich bekam am 10.4. ein E-Mail, dass ich den Termin nicht stornieren kann (nur 14 Tage im Voraus), sondern nur verschieben. Deshalb schrieb ich am 10.4. zurück, dass mein Sohn noch nicht 30 Kg wiegt und wir den Termin auf die Sommerferien verschieben wollen. Die Mitarbeiterin (Frau Sollinger) schrieb mir, dass sie den Termin gerne verschiebt und ich sollte unser gewünschtes Datum und Uhrzeit senden. Leider stand in dem Mail nicht, dass ich das genaue Datum und Uhrzeit 48 Stunden vor dem ursprünglich gebuchten Termin (13.4.) bereits jetzt vereinbaren muss. Terminlich war das ja sowieso sehr knapp und die Welle ist ab 15.4. bis 15.6. nicht in Betrieb. Für mich war völlig klar, dass der Termin auf unbestimmt (Sommerferien) verschoben ist, da ich ja nicht weiss, wann mein Sohn das benötigte Gewicht hat. Ich habe am 19.4. noch ein mail geschrieben, dass ich mich dann für einen neuen Termin melde, wenn mein Sohn 30 Kg wiegt.

Am 20.4. rief mich ein Mitarbeiter an und teilte mir mit, dass der Gutschein jetzt verfallen wäre, weil ich den Termin nicht wahrgenommen habe und kein exakte Ersatzdatum mit Uhrzeit genannt habe. Auch nach längerer Diskussion und einem weiteren E-Mail bekam ich nur die Nachricht, dass der Gutschein nicht mehr gilt.

Wir wollten eigentlich auch einen Kindergeburtstag mit Surfen dort buchen, wass jetzt obsolet ist.

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Meine Forderung an Jochen Schweizer GmbH: Erstattung oder Ersatztermin wenn mein Sohn mindestens 30 KG wiegt


Firma hat innerhalb von 14 Tagen geantwortetofortantwort
28.05.2018 | 14:06
Firmen-Antwort von: Jochen Schweizer GmbH
Abteilung: Erlebnis- und Kundenmanagement

Guten Tag Frau Dr. Trautsch,

danke für Ihr Feedback.

Da der Gutschein über die Jochen Schweizer Arena bzw. Erlebniswelt München gekauft und bezahlt wurde, haben wir als Jochen Schweizer GmbH leider keinen Einblick auf den Sachverhalt. Wir bitten um Ihr Verständnis.

Richten Sie Ihr Anliegen daher bitte an die Erlebniswelt München und erfragen mögliche Kulanzangebote bei diesem direkt.

Wir drücken Ihnen die Daumen für eine positive Klärung.

Viele Grüße aus München

Cigdem aus dem Jochen Schweizer Team

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Kommentare und Trackbacks (3)


26.05.2018 | 21:17
von ReclaBoxler-9585046 | Regelverstoß melden
Hallo,

wieso informieren Sie sich nicht über die Veranstaltung im voraus, sondern buchen es blind? In diesem Fall ist es Ihr eigenes Versagen, denn Sie haben den Gutschein eingelöst, obwohl Sie nicht wussten, dass Ihr Kind dafür nicht geeignet ist.

Sie hätten der Mitarbeiterin einfach ein Termin nennen müssen. Sie sollten doch im Stande sein, es einschätzen zu können, wann Ihr Sohn das Gewicht erreicht hat. Und wenn es eben einige Monate später ist um sicher zu gehen auch okay.

Natürlich ist der Gutschein abgelaufen, da Sie die Veranstaltung gelaufen ist und Sie sich nicht mehr gemeldet haben. Somit ist der eingelöst. Sie werden hier keine Kulanz mehr erhalten, ist man Ihnen doch mehr als entgegen gekommen.

Nehmen Sie dies als Lehrgeld und buchen Sie in der Zukunft nicht blind, sondern informieren Sie sich ausführlich. Dann haben Sie nicht so ein Ärger.

08.06.2018 | 19:26
von Michaela Dr. Trautsch noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist noch nicht gelöst


10.06.2018 | 14:35
von Michaela Dr. Trautsch endgültig nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist endgültig nicht gelöst




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