579 Views | 02.05.2018 | 14:46 Uhr
geschrieben von Monika Thomas

Thomas Philipps GmbH & Co. KG (Düsseldorf)

Zitat Marktleiter "die gesetzliche Gewährleistung ist mir egal"

Nur nicht abwimmeln lassen.

Artikel waren nach 4 Monaten defekt, trotz Kassenbon wollte man die Reklamation nicht anerkennen. Umtausch ginge nur binnen 14 Tagen gegen Warengutschein. Ein defekter Artikel ist kein Umtausch.

Die Kassenkraft schaffte es unwirsch wie sie war nicht mich abzuwimmeln, also kam der Marktchef. Dies sei SEIN Laden und ER würde sich nicht für die gesetzliche Gewährleistung interessieren.

Habe lediglich einen Warengutschein erhalten. 2 Wochen später eingetauscht, dabei Lebensmittel mit überfälligem MHD in der Kühlung entdeckt. Aber auch dies interessiert nicht.

Das Ordnungsamt interessiert sich schon dafür.

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Meine Forderung an Thomas Philipps GmbH & Co. KG: An die Gesetze halten.


 
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