Durch EVD EnergieVersorgung Deutschland gelöste Beschwerde. | 334 Views | 03.05.2018 | 13:45 Uhr
geschrieben von VoLa & SiPre

EVD EnergieVersorgung Deutschland GmbH (Chemnitz)

40%ige Strompreiserhöhung nicht angekündigt

Bestell-/Kundennummer: Kundennr. 00230136

Verweigerung der Sonderkündigung, obwohl Preiserhöhung nie bekannt gemacht wurde (angeblich Information per E-Mail im Nov. 2017).

Wie bereits vielfach über EVD berichtet, wurde auch bei uns eine Strompreiserhöhung um circa 40% angeblich per E-Mail angekündigt (angeblich am 29.11.2017), welche aber (im Gegensatz zu den E-Mails von EVD zur Jahresendabrechung und Zählerablesung) nie bei uns eingetroffen ist.

SCHLAGWORTE

Die Preiserhöhung wurde erst auf der Jahresendabrechnung unserer beiden Stromverträge (0023 0263 und 0025 0380) in 2018 sichtbar und auf telefonische Nachfrage wurde eine Kündigung erst zum Ende des gerade erst begonnenen Vertragsjahres in Aussicht gestellt. Begründung: auf die Strompreiserhöhung per E-Mail im Nov. 2017, hätten wir ja nicht reagiert.

Die Dame an der Telefonhotline hat auf unsere Bitte am 30.04 zugesichert uns die fragliche E-Mail noch ein Mal zuzusenden, was bis heute nicht passiert ist. Wir gehen davon aus, dass diese E-Mail (falls vorhanden) nie abgeschickt worden ist, da alle anderen E-Mails von EVD von uns empfangen wurden (Zählerablesung, Jahresendabrechnung, etc.).

Wir forden somit EVD auf, die Strompreiserhöhung zurückzunehmen (weil uns nicht rechtzeitig bekannt gemacht), oder uns ein Sonderkündigungsrecht einzuräumen. (Bei einer Einigung würden wir von unser bereits in die Wege geleiteten regulären Kündigung Abstand nehmen.)

Falls es hier zu keiner Einigung kommt, werden wir die entsprechenen Verbraucherschutzbehörden offiziell informieren und uns rechtliche Schritte vorbehalten.

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Meine Forderung an EVD EnergieVersorgung Deutschland GmbH: Einräumung eines Sonderkündigungsrechts oder Weiterführung des Vertrags mit bisherigen Konditionen (von Anfang 2017).


Firma hat innerhalb von 14 Tagen geantwortetofortantwort
04.05.2018 | 09:37
Firmen-Antwort von: EVD EnergieVersorgung Deutschland GmbH
Abteilung: Produktmanagement

Sehr geehrte Damen und Herren,

mit Bedauern haben wir von Ihrer Beschwerde Kenntnis genommen. Gerne möchten wir auf diese kurz eingehen und Ihnen eine Lösung unterbreiten.

Die Mitteilung zur Preisanpassung wurde Ihnen per E-Mail zugestellt und aufgrund des Fehlens eines Rückläufers wird von Ihrer Kenntnisnahme ausgegangen. Wir werden Ihnen in Kürze ein Kulanzangebot zukommen lassen.

Wir bitten insofern um Kenntnisnahme und Verständnis.

Mit freundlichem Gruß

Ihre EVD GmbH

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Kommentare und Trackbacks (2)


04.05.2018 | 08:18
von Matthias Moeschler | Regelverstoß melden
Wenn vier Wochen nach Einreichung Ihrer Beschwerde der Stromanbieter für keine zufriedenstellende Lösung angeboten hat, können Sie sich an die Schlichtungsstelle Energie wenden. Dies kann ich nur empfehlen, da diese für Sie kostenlos ist. verbraucherhilfe-stromanbieter.de/schlichtungsstelle-energie-erfahrungen/

Da eine Preiserhöhung ordentlich und nicht versteckt mitgeteilt werden sowie der Stromanbieter bei einer Preiserhöhung von 40% gegen seine eigene AGBs verstößt, rechne ich fest mit einer Rücknahme der Preiserhöhung.

Viel ERfolg!

28.05.2018 | 20:20
von VoLa & SiPre gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist gelöst




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