Durch Jochen Schweizer endgültig nicht gelöste Beschwerde. | 600 Views | 09.05.2018 | 12:51 Uhr
geschrieben von Stefan IN.

Jochen Schweizer GmbH (München)

So ziemlich der überflüssigste Gutschein, den es gibt

Jochen Schweizer Gutscheine sind so ziemlich das Überflüssigste, was es gibt.

SCHLAGWORTE

Das einzige, was offensichtlich problemlos funktioniert, ist der Verkauf der Gutscheine, sprich das Cash-Machen dieses unseriösen Ladens.
Wir hatten eine am 06.07.2014 gekaufte „Erlebnis-Box“ schon eine ganze Zeit im Hause. (Ich schreibe mir doch nicht auf, wann ich das Geschenk bekommen habe)
Immer wieder wurde versucht, Gutscheine einzulösen, bei einem gelang dies sogar mit dem Hinzukauf von Frühstück (15 Euro) und Abendessen (35 Euro), welches aber preislich absolut überzogen war; aber immerhin war ein Gutschein weg.
2 weitere Gutscheine wollten wir im Mai 2018 einlösen, Aussage der 1. „Telefonhotline“ – Diese sind seit 31.12.2017 ungültig – die Dame gab mir eine weitere Rufnummer, um eine Verlängerung zu beantragen. Dort erfuhr ich, dass diese Gutscheine nicht mehr zu verlängern sind.
Ich war sprachlos, zumal wir des Öfteren versucht haben, diese einzulösen. Dies scheiterte regelmäßig mit den Aussagen: „Nicht in der Saison, Ist alles ausgebucht, können wir z. Zt. leider nicht einlösen usw.
Natürlich haben dann uns schriftlich beschwert mit dem Fazit, dass noch eine Stunde Zeit für das Schreiben und 70 Cent Porto draufgingen und dann telefonisch zu erfahren, dass die Gutscheine gem. den AGB´s und den sonstigen Bedingungen wirklich nur zum Wegwerfen taugen.
Die 2 verbliebenen Gutscheine haben wir jetzt entsorgt. Wir möchten hier aber auch alle warnen vor diesem Geschäftsmodell, was unseres Erachtens einer Abzocke des Verbrauchers und gleichkommt.
Für uns gilt in Zukunft: NIE WIEDER JOCHEN SCHWEIZER – NIE WIEDER SOLCHE ÜBLEN ABZOCKEREIEN.

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Meine Forderung an Jochen Schweizer GmbH: Keine.


Firma hat geantwortet nach 16 Tage nach 16 Tage
25.05.2018 | 13:55
Firmen-Antwort von: Jochen Schweizer GmbH
Abteilung: Erlebnis- und Kundenmanagement

Guten Tag aus München,

danke für Ihr Feedback.

Schade, dass Ihre Gutscheine nicht innerhalb der Gültigkeit eingelöst wurden.

Wir freuen uns über jeden Kunden, der seinen Gutschein einlöst und bieten hierzu innerhalb der Gutscheingültigkeit zusätzliche Serviceleistungen (wie zum Beispiel einen Umtausch oder eine Verlängerung) an. Nach Eintritt der Verjährung können Gutscheine jedoch leider nicht mehr verlängert werden.

Wir bedauern, dass wir Ihnen in diesem Fall keine positivere Auskunft geben konnten.

Viele Grüße

Cigdem aus dem Jochen Schweizer Team

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Kommentare und Trackbacks (3)


16.05.2018 | 13:04
von Stefan IN. noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Äußerst merkwürdiges Unternehmen.
Lebt von Gutscheinen, welche bezahlt sind, aber nicht eingelöst werden (können)
Mit mir und meinen Bekannten hat der Laden sicherlich nichts mehr zu tun.
Unter Serviceorientierung verstehe ich was anderes


19.05.2018 | 10:27
von Stefan Meier | Regelverstoß melden
Dieses Geschäftsmodell nennt sich in der Schweiz „Dreambox“. Die Angebote sind unbrauchbar und vielfach bich verfügbar. Dazu kommt das nichts sonst dabei ist. Als Kunde mit so einem Gutschein ist man nicht gern gesehen und viele Leistungserbringer haben die Zusammenarbeit gekündigt, da die Vertragspartner keinerlei Verpflichtungen nachkommen. Im Interent findet man bessere und zudem günstigerere Angebote, die nicht verfallen oder abgelehnt werden.

29.05.2018 | 10:00
von Stefan IN. endgültig nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist endgültig nicht gelöst




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