Jochen Schweizer GmbH (München)
So ziemlich der überflüssigste Gutschein, den es gibt
Jochen Schweizer Gutscheine sind so ziemlich das Überflüssigste, was es gibt.
Das einzige, was offensichtlich problemlos funktioniert, ist der Verkauf der Gutscheine, sprich das Cash-Machen dieses unseriösen Ladens.
Wir hatten eine am 06.07.2014 gekaufte „Erlebnis-Box“ schon eine ganze Zeit im Hause. (Ich schreibe mir doch nicht auf, wann ich das Geschenk bekommen habe)
Immer wieder wurde versucht, Gutscheine einzulösen, bei einem gelang dies sogar mit dem Hinzukauf von Frühstück (15 Euro) und Abendessen (35 Euro), welches aber preislich absolut überzogen war; aber immerhin war ein Gutschein weg.
2 weitere Gutscheine wollten wir im Mai 2018 einlösen, Aussage der 1. „Telefonhotline“ – Diese sind seit 31.12.2017 ungültig – die Dame gab mir eine weitere Rufnummer, um eine Verlängerung zu beantragen. Dort erfuhr ich, dass diese Gutscheine nicht mehr zu verlängern sind.
Ich war sprachlos, zumal wir des Öfteren versucht haben, diese einzulösen. Dies scheiterte regelmäßig mit den Aussagen: „Nicht in der Saison, Ist alles ausgebucht, können wir z. Zt. leider nicht einlösen usw.
Natürlich haben dann uns schriftlich beschwert mit dem Fazit, dass noch eine Stunde Zeit für das Schreiben und 70 Cent Porto draufgingen und dann telefonisch zu erfahren, dass die Gutscheine gem. den AGB´s und den sonstigen Bedingungen wirklich nur zum Wegwerfen taugen.
Die 2 verbliebenen Gutscheine haben wir jetzt entsorgt. Wir möchten hier aber auch alle warnen vor diesem Geschäftsmodell, was unseres Erachtens einer Abzocke des Verbrauchers und gleichkommt.
Für uns gilt in Zukunft: NIE WIEDER JOCHEN SCHWEIZER – NIE WIEDER SOLCHE ÜBLEN ABZOCKEREIEN.
25.05.2018 | 13:55
Abteilung: Erlebnis- und Kundenmanagement
Guten Tag aus München,
danke für Ihr Feedback.
Schade, dass Ihre Gutscheine nicht innerhalb der Gültigkeit eingelöst wurden.
Wir freuen uns über jeden Kunden, der seinen Gutschein einlöst und bieten hierzu innerhalb der Gutscheingültigkeit zusätzliche Serviceleistungen (wie zum Beispiel einen Umtausch oder eine Verlängerung) an. Nach Eintritt der Verjährung können Gutscheine jedoch leider nicht mehr verlängert werden.
Wir bedauern, dass wir Ihnen in diesem Fall keine positivere Auskunft geben konnten.
Viele Grüße
Cigdem aus dem Jochen Schweizer Team
Lebt von Gutscheinen, welche bezahlt sind, aber nicht eingelöst werden (können)
Mit mir und meinen Bekannten hat der Laden sicherlich nichts mehr zu tun.
Unter Serviceorientierung verstehe ich was anderes
Beschwerde ist endgültig nicht gelöst