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597 Views | 11.05.2018 | 15:50 Uhr
geschrieben von Manfred Jungnickel
Bestell-/Kundennummer: 5451347
Falsche Angaben über Fahrzeugvorbesitzer.
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich habe am 05.05.2018 einen Kaufvertrag über ein gebrauchtes Motorrad abgeschlossen. Beim Vorgespräch habe ich nach dem Vorbesitzer des Fahrzeuges gefragt. Der Verkäufer erwiderte, dass es die BMW AG selbst gewesen wäre. Als ich die Zulassungsbescheinigung I erhielt, stellte sich heraus, dass es sich nicht um die BMW AG, sondern um den ADAC handelt. Ich fordere Sie hiermit auf, mir einen Preisnachlass von mindestens 1.000 Euro zu gewähren, da ich beim Fahrzeugwiederverkauf mit erheblichen Einbußen rechnen muss.
Sollte ich bis zum Ablauf des 14.05.2018 keine Reaktion Ihrerseits erhalten, werde ich von dem Kaufvertrag zurücktreten.
Meine Forderung an BMW Group:
1.000 Euro Preisnachlass aufgrund falscher Angaben über den Vorbesitzer.
Richtet sich diese Beschwerde gegen Ihr Unternehmen?
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Wir bitten Sie um Ihr Verständnis.
Sollten sie beim Verkaufsgespräch zum Ausdruck gebracht haben, dass es für sie kaufentscheidend ist, dass es einen bestimmten Vorbesitzer gab, so sollte hier die Möglichkeit der arglistigen Täuschung seitens des Verkäufers überprüft werden. Denn den Vorbesitzer kannte der Händler bzw. musste ihn kennen. Sollte es tatsächlich eine arglistige Täuschung gewesen sein, könnten sie - sofern sie das möchten - vom Kaufvertrag zurücktreten und erhalten ihr Geld zurück. Die Verjährung läge dann bei zehn Jahren.
Damit ist er aber weder Besitzer, noch Vorbesitzer des Fahrzeuges. Dieser bleibt weiterhin der Leasinggeber, hier also die BMW Group.
Beschwerde ist gelöst