Durch norisbank endgültig nicht gelöste Beschwerde. | 906 Views | 24.05.2018 | 17:14 Uhr
geschrieben von Doris Schmidt

norisbank GmbH (Berlin)

Weigerung eine Überweisung anzunehmen

Sehr geehrte Herren,

schon wieder habe ich riesige Probleme mit der norisbank GmbH, Am 14.05. sollten zwei Überweisungen von der Postbank in meine norisbank gesandt werden, einmal 2000 und dann noch 3000 Euro.

Die norisbank lehnte die Annahme ab, ohne Begründung, auch als die Postbank nachfragte, gab es keine Antwort.

Entscheidet die norisbank jetzt, wann und in welcher Höhe ich Geld empfangen darf?

Wurde ich von der norisbank jetzt entmündigt, daß über mein Geld nur noch die norisbank verfügen darf?

Das Geld sollte ich weiterleiten an einen im Sterben liegenden Patienten, für eine dringende Nierenoperation,

Diese Vorgänge gibt es jetzt gehäuft bei der norisbank und ich bitte um Hilfe bei der end-

gültigen Klärung.

Hochachtungsvoll

Doris Schmidt

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Meine Forderung an norisbank GmbH: Die Bank sollte nicht entscheiden dürfen, ob bzw. wann Geld an mich überwiesen wird.


 
Richtet sich diese Beschwerde gegen Ihr Unternehmen?


Kommentare und Trackbacks (3)


31.05.2018 | 17:45
von Doris Schmidt noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Die norisbank hat mir auch nicht geantwortet. Sie hat nun das Konto gekündigt - ohne Information an mich - hat jetzt auch meine Rente für den Monat Juni zurückgewiesen.
Was sich diese norisbank leistet, kann man kaum fassen. Ich kann nun sehen, wie ich meine Rente erhalte.
Doris Schmidt


14.06.2018 | 19:59
von Doris Schmidt endgültig nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Hallo, nein es wird niemals gelöst werden.
Die norisbank antwortet niemals, besaß sogar die
Unverschämtheit, meine Rente für Juni zu blocken.
Durch Ablehnung des Geldes war ich 12 Tage ohne einen Cent, ok


04.08.2018 | 21:58
von Dirk Köster | Regelverstoß melden
Sie haben anscheinend das Konto missbräuchlich benutzt.

Gelder dürfen ausschließlich nur auf ihren eigenen Namen eingehen, und nicht für dritte Personen.

Damit haben Sie gegen die AGB (kontonutzung auf eigenen Namen) verstoßen und riskieren nach dem Geldwäsche Gesetz verdächtig zu handeln.

Das ist kein Kavaliersdelikts.



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