Von Jochen Schweizer beantwortete Beschwerde. | 391 Views | 22.05.2018 | 11:33 Uhr
geschrieben von Nadine Lu

Jochen Schweizer GmbH (München)

Gutschein verfallen

Zu Weihnachten bekamen wir eine Gutscheinbox geschenkt, welche leider zum Ende 2017 verfallen ist (scheinbar wurde hier ein früheres Geschenk weiterverschenkt).

Der Kundenservice von Jochen Schweizer war diesbezüglich wirklich sehr freundlich, teilte mir allerdings mit, dass eine Verlängerung nicht mehr möglich sein. Über diese Seite habe ich nun gelesen, dass es aus Kulanz eben doch möglich sei.

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Meine Forderung an Jochen Schweizer GmbH: Verlängerung des Gutscheins gegen Aufpreis.


Firma hat innerhalb von 14 Tagen geantwortetofortantwort
25.05.2018 | 14:09
Firmen-Antwort von: Jochen Schweizer GmbH
Abteilung: Erlebnis- und Kundenmanagement

Guten Tag Frau Lu,

danke für Ihr Feedback.

Schade, dass Ihr Gutschein nicht innerhalb der Gültigkeit eingelöst wurde.

Wir freuen uns über jeden Kunden, der seinen Gutschein einlöst und bieten hierzu innerhalb der Gutscheingültigkeit zusätzliche Serviceleistungen (wie zum Beispiel einen Umtausch oder eine Verlängerung) an. Nach Eintritt der Verjährung können Gutscheine jedoch leider nicht mehr verlängert werden.

Wir bedauern, dass wir Ihnen in diesem Fall keine positivere Auskunft geben konnten.

Viele Grüße aus München

Cigdem aus dem Jochen Schweizer Team

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