447 Views | 25.05.2018 | 11:35 Uhr
geschrieben von Marlon Lucht

ALDI Einkauf GmbH & Co. oHG - Unternehmensgruppe Süd (Mülheim)

Pfandrückgabe verweigert

DPG DEUTSCHE PFANDSYSTEM GMBH http://www.dpg-pfandsystem.de/images/Öffentliche_Dokumente/120926_Marktinfo_Rücknahme.pdf

Am Wochenende vom 18.05 ist das alljährliche Eichstätt Festival Rock am Berg gewesen. Ich bin am 22.05 in die Filiale gegangen und einige Pfanddosen zurückzugeben. Ich wurde direkt wieder abgewimmelt von Frau G. der Geschäftsführung mit dem Grund ''Nein, wir zählen keine Dosen vom Festival''.

SCHLAGWORTE

Sie war überaus unfreundlich und ist keinerlei Kommunikation mit mir eingegangen! Der Zustand der Dosen ist verbäult, sodass sie der Automat nicht mehr lesen kann, aber in einem Zustand, so dass das Mehrwegpfandzeichen noch gut zu erkennen ist. Am Festival wird gefeiert, da ist es bei den meisten Festivals danach der Fall, dass die Flaschen und Dosen sich nicht im 1a Klasse Zusatand befinden, aber dennoch gibt es ein Gesetz, dass sie als Filiale verpflichtet auch Dosen oder Flaschen anzunehmen, die der Automat nicht zurücknehmen kann!

Jedes Geschäft hat meine Flaschen/Dosen zurückgenommen, REWE, EDEKA. Nur Sie nicht.

Ich wünsche eine schnellle Kontaktaufnahme mit mir, da ich sehr verärgert bin und undglaublichen Ärger mit Frau G. hatte! Ich hoffe, dass ich von einer Anzeige absehen kann.

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Pfanderstattung bei manueller Rücknahme.

Im Automaten abgewiesene Verpackungen muss der Händler manuell zurücknehmen. Dabei gilt hinsichtlich der Pfanderstattung Folgendes:

Grundsatz: Bei Rückgabe ist Pfand zu erstatten.

Ausnahme: Der Händler muss kein Pfand auszahlen, wenn nicht (mehr) erkennbar ist, dass für die Verpackung Pfand erhoben wurde. Dies gilt in folgenden Fällen:

 Kein Pfandkennzeichen. Die Verpackung trägt kein DPG-Logo. Hierbei handelt es sich meist um ausländische Verpackungen, die ohne Pfand in Verkehr gebracht wurden.

 Abgelöstes Etikett. Das Verpackungsetikett, auf dem möglicherweise ein Pfandkennzeichen aufgebracht war, ist abgelöst, und aus der Verpackung selbst ergibt sich kein Hinweis auf ihre Pfandwerthaltigkeit.

 Erhebliche Beschädigung. Der Verpackungskörper oder das Etikett sind so beschädigt, dass das Pfandkennzeichen NICHT mehr erkennbar ist (Ausnahme).

Dies ist bei mir alles nicht der Fall gewesen.

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Meine Forderung an ALDI Einkauf GmbH & Co. oHG - Unternehmensgruppe Süd: Problemlose Rücknahme von Mehrweg und Ausgleich für Ärger/Zeitaufwand.


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Kommentare und Trackbacks (1)


05.06.2018 | 17:34
von Marlon Lucht noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Sehr schwach von der großen Filiale Aldi Süd, dass sie bis jetzt noch nicht einmal Kontakt mit mir aufgenommen haben, ich werde immer abgewiesen!




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