Durch EDEKA-Markt Minden-Hannover - Vertriebsschiene NP gelöste Beschwerde. | 862 Views | 26.05.2018 | 17:12 Uhr
geschrieben von Steffen Riedel

EDEKA-Markt Minden-Hannover GmbH - Vertriebsschiene NP (Minden)

20-Euro-Knöllchen für 10 min, (Parkscheibe vergessen)

Skandalöse Kundenabzocke.

Werte Edeka-Mitarbeiter. Da ich es gestern eilig hatte, bin ich schnell noch mal zu Edeka rein und war nach 10 Minuten zurück am Auto, und hatte für diesen kurzen Einkauf ein 20-Euro Knöllchen am Auto! Das sind hochgerechnet 120 Euro pro Stunde. Ja, ich habe vor lauter Hektik meine Parkscheibe vergessen, einzustellen! Das ist einfach nur üble Abzocke. Der kurze Einkauf hat 5 Euro gekostet, die "Parkgebühr" für 10 Minuten war 4-mal so teuer. Hiermit erkläre ich, dass ich Edeka niemals wieder betreten werde und ich habe daraufhin meiner Familie verboten, Edeka jemals wieder zu betreten. Zusätzlich werde ich Nachbarn, Bekannte, Verwandte und Arbeitskollegen informieren, wie Edeka seine Kunden behandelt. Ich werde alles dafür tun, dass diese Handlungsweise deutschlandweit publik gemacht wird und dass Edeka Kunden verliert. Es gibt genug Alternativen, wo ich in Leipzig bei Lebensmittelhändlern als Kunde und nicht als Straftäter behandelt werde. Steffen Riedel.

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Meine Forderung an EDEKA-Markt Minden-Hannover GmbH - Vertriebsschiene NP: Rückzahlung der skandalösen Forderung von 20 Euro oder ein Einkaufsgutschein von 20 Euro.


 
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Kommentare und Trackbacks (14)


26.05.2018 | 17:18
von Fred S. | Regelverstoß melden
Ich würde wie folgt verfahren lt. Musterbrief aus dem Internet.
"Sehr geehrte Damen und Herren,

in Ihrem oben genannten Schreiben machen Sie eine Vertragsstrafe geltend, mit der Begründung, dass das oben genannte Fahrzeug unter Verstoß gegen die am Parkplatz geltenden allgemeinen Geschäftsbedingungen abgestellt worden sei. Zunächst teile ich Ihnen mit, dass ich die geltend gemachte Forderung nicht freiwillig begleichen werde. Weitere außergerichtliche Mahnungen, die Befassung eines Inkassodienstleisters oder die Durchführung eines Mahnverfahrens sowie die Befassung eines Rechtsanwalts für die vorgerichtliche Mahnung sind zwecklos. Ich mache Sie darauf aufmerksam, dass dadurch entstehende Kosten und Gebühren nicht notwendig und daher nicht erstattungsfähig sind, und zwar selbst dann nicht, wenn der Anspruch dem Grunde nach gegeben wäre.

Der Anspruch ist dem Grunde nach nicht gegeben. Die geltend gemachte Forderung stellt eine Vertragsstrafe dar. Diese setzt das Zustandekommen eines Vertrags voraus. Ein Vertrag kommt durch zwei korrespondierende Willenserklärungen zustande. Selbst wenn man einmal unterstellt, dass durch das Zurverfügungstellen des Parkplatzes ein Angebot in Gestalt einer Realofferte und durch das Abstellen des Fahrzeuges die Annahme erfolgt ist, wäre ein Vertrag mit dem Halter des Fahrzeugs nur dann zustande gekommen, wenn er zum Zeitpunkt des Verstoßes zugleich der Fahrzeugführer war. Das ist hier nicht der Fall. Eine § 25a StVG entsprechende Halterhaftung gibt es für die geltend gemachte Vertragsstrafe nicht. Die Vorschrift ist auch nicht entsprechend auf das Zivilrecht anzuwenden, da § 7 StVG gerade festlegt, in welchen Bereichen eine Halterhaftung im Zivilrecht gelten soll. Eine entsprechende Anwendung von § 25a StVG auf Vertragsstrafen würde die gesetzgeberische Entscheidung konterkarieren und ist daher abzulehnen. Auch unter anderen Gesichtspunkten kann der geltend gemachte Anspruch nicht durchgreifen (vgl. Landgericht Kaiserslautern, Urteil vom 27.10.2015 – 1 S 53/15) : Ein Anspruch nach § 823 BGB würde aktives Tun des Halters oder eine Garantenstellung voraussetzungen, woran es hier fehlt.

Mit freundlichen Grüßen

Viel Erfolg!


26.05.2018 | 17:26
von Fred S. | Regelverstoß melden
Das ist keine Ordnungwidrigkeit sondern ein Vertragsstrafe. Ordnungwidrig kann man nur auf öffentlichen Parkplatz unterstellen. Im Übrigen haftet hier nicht der Halter sondern der Fahrer. Das muss der Anspruchsteller erst mal nachweisen wer gefahren ist.

26.05.2018 | 22:19
von S. Heinzelmann | Regelverstoß melden
Ich frage mich mit welchen Recht man als Parkplatzbetreiber Vertragsstrafen bei Verstöße gegen die Parkplatzordnung kassieren darf.

27.05.2018 | 07:28
von ReclaBox-Benutzer | Regelverstoß melden
 spider monkey S. Heinzelmann:
Das Recht dazu ergibt sich aus dem Eigentum am Grund und Boden.

27.05.2018 | 07:30
von ReclaBox-Benutzer | Regelverstoß melden
 spider monkey ReclaBoxler-3392601:Ja, Edeka hat als Grundeigentümer das Recht, zu bestimmen, wer wie wo parken darf. Und ja, der Kunde hat das Recht, dies als kundenunfreundlich zu empfinden und zukünftig sein Geld anderen Händlern zu geben. Wenn dies genug Leute genauso sehen, wird Edeka die Parkplatzpolitik überdenken. Und ja, Edeka hat natürlich die Möglichkeit aufgrund des nachgewiesenen Einkaufs das Knöllchen zu erlassen.

27.05.2018 | 10:11
von ReclaBoxler-8580208 | Regelverstoß melden
In der Hektik haben Sie die Parkscheibe vergessen. Also wussten Sie, dass man eine ins Auto legen muss. Selber Schuld. Allerdings finde ich 20 Euro auch sehr unverschämt. 5 Euro hätten gereicht.
Nun wollen Sie den Laden nicht mehr betreten, verlangen aber einen Gutschein?

27.05.2018 | 20:56
von S. Heinzelmann | Regelverstoß melden
 spider monkey ReclaBox-Benutzer,
Du willst mit deiner Aussage nicht etwa behaupten, das die Erhebung von Vertragsstrafen durch das Hausrecht gedeckt ist?

 spider monkey ReclaBoxler-3392601
Und ich nimm mir das Recht, diesen Laden über Facebook zu boykottieren.

27.05.2018 | 21:07
von ReclaBox-Benutzer | Regelverstoß melden
 spider monkey S. Heinzelmann:
Sofern auf die Parkbedingungen inklusive mögliche Strafen deutlich bei Einfahrt auf das Gelände hingewiesen wird, ist dies rechtlich absolut zulässig.

27.05.2018 | 21:14
von S. Heinzelmann | Regelverstoß melden
 spider monkey ReclaBox-Benutzer,
Bedeutet das man als Parkplatzbetreiber unter Berufung auf das Hausrecht Vertragsstrafen erheben und sowas in seiner Parkbedienungen regeln darf?

28.05.2018 | 06:40
von ReclaBox-Benutzer | Regelverstoß melden
 spider monkey S. Heinzelmann:
Ja, genau das heißt es.

Stellen sie sich das wie in einem Parkhaus vor. Da stehen am Eingang die Geschäftsbedingungen. Die sehen - fast immer - vor, dass sie beispielsweise bei Verlust des Tickets ein ganzer Tagespreis zu bezahlen ist oder dass abgeschleppt wird, wenn die maximale Einstelldauer überschritten ist usw.

29.05.2018 | 11:26
von Timo Fiebig | Regelverstoß melden
Das der Beschwerdeführer selbst schuld ist, steht außer Frage.

Der Punkt ist doch, dass die Begründung für diese "Parkplatzwächter" an den Haaren herbeigezogen ist. Ich habe noch nie erlebt, dass ich bei einem Discounter/Supermarkt keinen Parkplatz bekommen habe.

Dies ist lediglich eine neue Geschäftsidee, die zur Folge hat dass viele Kunden mit recht angefressen sind, da sie nur normal einkaufen waren.

Das hat mit Recht haben wenig zu tun.

Politessen haben schon einen schlechten Ruf, obwohl sie im öffentlichen Raum für Recht und Ordnung sorgen. Diese Parkplatzgeier machen das mitnichten. Ich meide ebenfalls Geschäfte, die dies so handhaben.

29.05.2018 | 17:50
von Timo Fiebig | Regelverstoß melden
Das der Beschwerdeführer "selbst schuld" ist, steht außer Frage.

Der Punkt ist doch, dass die Begründung für diese Parkplatzwächter an den Haaren herbeigezogen ist. Ich habe noch nie erlebt, dass ich bei einem Discounter/Supermarkt keinen Parkplatz bekommen habe.

Dies ist lediglich eine neue Geschäftsidee, die zur Folge hat dass viele Kunden mit recht sich vor den Kopf gestoßen fühlen, da sie nur normal einkaufen waren.

Das hat mit Recht haben wenig zu tun.

Politessen haben schon einen schlechten Ruf, obwohl sie im öffentlichen Raum für Recht und Ordnung sorgen. Diese Parkplatzwächter machen das mitnichten. Ich meide ebenfalls Geschäfte, die dies so handhaben.

29.05.2018 | 18:25
von ReclaBox-Benutzer | Regelverstoß melden
 spider monkey Timo:
Natürlich kann man solche Geschäfte meiden. Ich persönlich kaufe auch lieber dort ein, wo ich ohne an Parkscheibe und Zeit zu denken einkaufen kann.

Nun betreibt ja die allergrößte Mehrheit von Discountern und Supermärkten keine sogenannte Parkraumbewirtschaftung. Das macht nur eine Minderheit. Wo dies jedoch passiert, gibt es immer ganz konkrete Anlässe, nämlich den Missbrauch der Parkplätze. Die Parkplätze an den meisten Discountern und Co. gehören denen selbst und sie dienen einzig und allein dazu, den eigenen Kunden einen bequemen Parkplatz und möglichst kurze Wege zu ermöglichen. Das geht aber nicht mehr, wenn diese Parkplätze von Nichtkunden missbraucht werden, weil es bequemer oder billiger ist als andere legale Parkmöglichkeiten.

Die Parkraumbewirtschaftung ist zumeist an externe Firmen ausgelagert. Diese bieten in vielen Fällen ihre Dienste für den Supermarkt kostenlos an. Sie finanzieren sich von den Knöllchen und Abschleppgebühren. Der Supermarkt verdient daran also nichts.

Und kein Supermarkt will Kunden vegraulen. Dafür ist der Wettbewerb viel zu scharf. Wenn zu solchen Mitteln gegriffen wird, dann nur, weil man glaubt, damit weniger Kunden zu vergraulen als es ein von Nichtkunden missbrauchter Parkplatz täte.

07.06.2018 | 10:06
von Steffen Riedel gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Der Chef dieser Edeka-Filiale war so freundlich, mir dieses Knöllchen zu "stornieren". Danke dafür! Auch ein Dankeschön an alle Kommentarschreiber hier im Forum! Bleiben wird ein mulmiges Gefühl, zu Märkten zu fahren, wo man neuerdings eine Parkscheibe brauch. Da will man offenbar Kunden vergraulen? Irgendwie ein Selbsttor!




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