Durch EDEKA-Markt Minden-Hannover - Vertriebsschiene NP endgültig nicht gelöste Beschwerde. | 917 Views | 09.06.2018 | 20:36 Uhr
geschrieben von E28. B30.

EDEKA-Markt Minden-Hannover GmbH - Vertriebsschiene NP (Minden)

Frage: Einkaufswagenpflicht in EDEKA-Markt?

Eine Kundin, die einen kleinen Einkauf tätigen wollte, ist heute in einem EDEKA-Markt angesprochen worden, sie müsse stets einen Einkaufswagen benützen und dürfe nicht bloß mit ihrer Einkaufstasche in den Markt kommen. Andernfalls würde man sie vom Sicherheitspersonal nach ihrem Namen befragen lassen (damit könnte wohl ein Vorweisen des Personalausweises gemeint gewesen sein).

Nachdem die Person absolut unbescholten ist, darf ich vorschlagen, dass EDEKA statt in 'Befragungen einkaufswagenloser Kunden durch das Sicherheitspersonal' besser in ein GROSSES Schild 'Einkaufswagenpflicht' vor dem Eingang investiert. Warum sollte man für einen kleinen Einkauf mühsam einen Einkaufswagen heranholen müssen, durch den Markt schieben, wieder zurückstellen müssen? Ganz allgemein gesprochen werden in Lebensmittelmärkten mit sonderlichen Einkaufsbedingungen die Marktmitarbeiter (inkl. Sicherheitspersonal) die Einkaufswagen schließlich selbst schieben müssen. Fragt sich nur, wie lange.

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Meine Forderung an EDEKA-Markt Minden-Hannover GmbH - Vertriebsschiene NP: Klarstellung der 'Einkaufsbedingungen'; Beschilderung, falls 'Einkaufswagenpflicht' bei EDEKA.


 
Richtet sich diese Beschwerde gegen Ihr Unternehmen?


Kommentare und Trackbacks (9)


10.06.2018 | 03:25
von Ja Auch | Regelverstoß melden
Edeka hat für kleine Einkäufe Einkaufskörbe. Hätte die Kundin keine Tasche gehabt, wäre sie wohl nicht angesprochen worden; so aber, und, weil es bei uns Schließfächer dafür gibt, ist es selbst für mich verständlich, da kleine Dinge darin "verschwinden" könnten.

10.06.2018 | 07:22
von ReclaBoxler-8580208 | Regelverstoß melden
Wenn ich nur ein paar Teile einkaufen möchte, nehme ich auch oft den Einkaufsbeutel. Und nachdem ich die Ware aufs Band gepackt habe, zeige ich ganz freiwillig und selbstverständlich die leere Tasche vor.
So weit kommt es noch, dass man gezwungen wird, einen Einkaufswagen zu benutzen oder dem Sicherheitspersonal seinen Ausweis zu zeigen! Lächerlich!

10.06.2018 | 14:28
von ReclaBox-Benutzer | Regelverstoß melden
 spider monkey C. Less:
Albtraum eines jeden Supermarkts?
Ich weiß nicht, wie alt sie sind und wo sie leben. Ich bin über 40. Und ich hatte noch niemals in keinem ganzen Leben in irgendeinem Supermarkt ein Problem bekommen, wenn ich mit meinem eigenen Einkaufsbeutel einkaufen gegangen bin. Allenfalls wurde ich manchmal gebeten, diesen kurz zu öffnen.

Wenn ein Supermarkt unbedingt möchte, dass ich ohne Beutel oder nur mit einem Einkaufswagen den Laden betrete, dann sagt er mir dies deutlich erkennbar am Eingang. Dann kann ich diesem Wunsch nachkommen oder wo anders einkaufen.

Übrigens: Wenn ich mit Einkaufswagen in einen Laden gehe, dann hängt meine große Einkaufstasche im Wagen.

10.06.2018 | 15:35
von ReclaBoxler-8580208 | Regelverstoß melden
Voraussetzung für einen Kommentar: Aufmerksam lesen!
Ich sagte schon, dass es für mich eine Selbstverständlichkeit ist, die Einkaufstasche vorzuzeigen - unaufgefordert! Dann weiß das Kassenpersonal, dass alles ausgepackt ist.
Die Klappe aufzureißen ohne richtig gelesen zu haben ist viel dreister. Sie können ja weiterhin mit dem Einkaufswagen durch den Supermarkt eiern, 3 Teile reinschmeissen und sich glücklich fühlen, weil Sie ja kein Albtraum sind.

10.06.2018 | 20:06
von ReclaBox-Benutzer | Regelverstoß melden
 spider monkey C. Less:
Ich wurde immer wieder mal gebeten, meine Einkaufstasche anzuheben (hängt ja im Wagen) oder meinen Einkaufsbeutel (wenn ohne Wagen unterwegs) zu öffnen. Ich habe auch noch nie ein Problem damit gehabt. Fragen darf man gerne. Auch wenn ich rechtlich nicht verpflichtet bin, der Bitte nachzukommen, tue ich dies bereitwillig.

Supermärkte setzen außerdem praktisch schon immer auf Detektive. Die kennen ihr Klientel und sind in den meisten Fällen recht zielsicher. Und da spielt es keinerlei Rolle, ob ein Kunde einen Einkaufsbeutel mitbringt, einen Wagen benutzt oder im langen Trenchcoat erscheint.

Ich kenne einen großen Verbrauchermarkt, der am Eingang seine Kunden bittet, Einkaufstaschen im Auto zu lassen oder an der Information abzugeben. Diese Bitte wird größtenteils ignoriert. Wie der Markt damit umgeht, muss er selbst entscheiden. Im besagten Markt wird es bei der wortlos Bitte belassen und ansonsten auf Detektive gesetzt. Kunden wie Markt kommen ganz offensichtlich gut damit klar.

Noch ein Beispiel: Innenstadt-Discounter in einer deutschen Großstadt. Zumindest zur mittäglichen Stoßzeit benutzen geschätzt weniger als 5 % der Kunden dort einen Einkaufswagen. Dabei liegt dieser Discounter eben nicht nur direkt in der Innenstadt, sondern ist auch Haupeinkaufsquelle der am Bahnhof gastierenden Junkies. Ok, dafür gibt es Security an der Tür. Also vielleicht wirklich ein untypische Beispiel.

11.06.2018 | 15:30
von Jale-Hel | Regelverstoß melden
Vor kurzem kam es im Fernsehen bei Marktcheck. Wenn ein Kunde Einkaufsachen in seine eigene Einkauftasche legt, ist es juristisch gesehen Diebstahl. Wenn er dann von einem Detektiv gefasst wird, nützt ihm auch nicht mehr die Ausrede, dass er doch an der Kasse es zahlen wollte. Lasst eure Taschen also im Auto oder nehmt einen EK-Korb. Ich nehme bei kleinen Einkäufen die Sachen in die Hand und gehe offen damit zur Kasse.

11.06.2018 | 15:50
von ReclaBox-Benutzer | Regelverstoß melden
 spider monkey Jale-Hel:
Ich weiß nicht, ob diese Aussage so tatsächlich bei Marktcheck fiel. Falls sie so viel: Das ist Quatsch!

Was Diebstahl ist, definiert das Strafgesetzbuch und nicht Marktcheck.

16.06.2018 | 23:00
von E28. B30. noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
*Kein Kommentar der Ladenkette vorliegend. * Die Mehrzahl der Kommentare stammt von selbstbewussten Konsumenten. Daneben finden sich aber auch solche, die einen Einkauf (nur) mit Einkaufstasche als 'dreist' bezeichnen oder sich auf 'Markt-Check' berufen, wonach das Mitnehmen eingekaufter Ware zur Kasse in der eigenen Einkaufstasche als kriminelle Handlung zu bewerten wäre.
Das Fazit aus den Antworten ziehe ich so: Sobald der Markt eigene Einkaufswagen oder -körbe anbietet, nimmt man besser die Erschwernis auf sich, einen solchen ebenfalls mit durch den Markt zu schieben/schleppen; andernfalls mag man Gefahr laufen, in die kriminelle Ecke gestellt zu werden. Ein Kommentar führt auf die hoch interessante Frage, ob erst das Vorhandensein von Schließfächern vor dem Markt den Kunden definitiv dazu zwingt, *ohne eigene Einkaufstasche* im Markt zu erscheinen.
Einkaufen im Tante-Emma-Laden ist dagegen unbeschwert gewesen! Danke allen für die investierte Zeit! [Diskussion beendet. ]


16.06.2018 | 23:07
von E28. B30. endgültig nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist endgültig nicht gelöst




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