474 Views | 12.06.2018 | 13:48 Uhr
geschrieben von Theo Kröber
Nachdem meine 95-zig jährige Schwiegermutter gestürzt ist, weigert sich die DAK-Hanau, trotz Vorliegen einer Verordnung des Hausarztes zur Krankenbeförderung zum Röntgen nach Hanau (Entfernung Wohnort 63517 Rodenbach - 63450 Hanau circa 6 km) die Kosten für eine Krankenbeförderung zu übernehmen.
Meine Forderung an DAK-Gesundheit:
Übernahme der Kosten für die Krankenbeförderung.
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