TelDaFax Holding AG i.I. (Troisdorf)
Erstattung des Guthabens aus der Schlussrechnung
Bis 31.07.2009 war ich Kunde (Kundennummer: 3316069) bei TelDaFax SERVICES GmbH. Die Schlussrechnung kam nach mehreren Nachfragen am 22.10.2009 (fast drei Monate nach Vertragsende) mit Belegdatum vom 08.10.2009.
In dieser Schlussrechnung sind meine Bankdaten korrekt angegeben und der Restbetrag von 259,65 € sollte überwiesen werden.
Nach über einem Monat Warten habe ich mal telefonisch nachgefragt. In mehreren Anrufen bestätigten mir Mitarbeiter, dass in der EDV die gleichen Daten, wie in der mir schriftlich vorliegenden Abrechnung vorhanden sind, mehr konnte mir aber auch nicht gesagt werden. Außer, ich solle mich doch bitte noch ein wenig gedulden. Auf E-Mails wurde überhaupt nicht reagiert.
Eine Überweisung des Guthabens hat bis heute (03.12.2009) immer noch nicht stattgefunden.
04.12.2009 | 12:01
Abteilung: Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Hallo Herr Janßen,
wie bereits per Mail an Sie geschrieben, ist Ihr Geld unterwegs zu Ihnen.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr TelDaFax Kundenservice
www.energieverbraucher.de/de/start__2229/NewsDetail__9984/
www.bundesnetzagentur.de/enid/355d046b5bbbf0e2a7edbcdef42d7f3c,0/Verbraucherservice_Elektrizitaet/Gas/Informationen_zum_besonderen_Missbrauchsverfahren_1mw.html
Lesen Sie sich eigentlich durch, was Sie für Links einstellen? Der Link der Bundesnetzagentur bezieht sich auf die Monopolisten und Netzbetreiber.
1. Ist Teldafax noch lange nicht so weit, eine monopolistische Stellung auf dem Markt einzunehmen.
2. Ist bezieht sich das Gesetz auf die Aufsicht der Wettbewerbsaufsicht, d.h. sollte Sie Ihr vorheriger Versorger bzw. Netzbetreiber nicht an Ihren neuen Versorger abgeben, so sollen sich Personengemeinschaften zusammenschließen und diesen dann bei der Bundesnetzagentur "anzeigen", denn das ist eine Form des Wettbewerbes oder besser gesagt, ein Verstoß gegen das bestehende Wettbewerbsgesetzes und nennt sich unlauter Wettbewerb.
In den von Ihnen kommentierten Beschwerden mit diesem Link handelt es sich jedoch nicht um eine Wechsel- bzw.Wettbewerbsbeschwerde, sondern um Guthabenauszahlungen.
Bitte, lesen Sie sich erst einmal durch, worauf sich die Gesetze und Informationen beziehen, oder fragen Sie zur Not einen Anwalt für Wettbewerbsrecht oder direkt bei dem Linkautor (in diesem Fall die Bundesnetzagentur), um was es sich bei einem Gesetz handelt, bevor Sie diese anderen zur Verfügung stellen.
P.S. Reclabox
Warum wurde mein gleiches Posting gestern gelöscht?