Von TelDaFax i.I. beantwortete Beschwerde. | 118 Views | 03.12.2009 | 13:18 Uhr
geschrieben von Daniel Janßen

TelDaFax Holding AG i.I. (Troisdorf)

Erstattung des Guthabens aus der Schlussrechnung

Bis 31.07.2009 war ich Kunde (Kundennummer: 3316069) bei TelDaFax SERVICES GmbH. Die Schlussrechnung kam nach mehreren Nachfragen am 22.10.2009 (fast drei Monate nach Vertragsende) mit Belegdatum vom 08.10.2009.

In dieser Schlussrechnung sind meine Bankdaten korrekt angegeben und der Restbetrag von 259,65 € sollte überwiesen werden.

Nach über einem Monat Warten habe ich mal telefonisch nachgefragt. In mehreren Anrufen bestätigten mir Mitarbeiter, dass in der EDV die gleichen Daten, wie in der mir schriftlich vorliegenden Abrechnung vorhanden sind, mehr konnte mir aber auch nicht gesagt werden. Außer, ich solle mich doch bitte noch ein wenig gedulden. Auf E-Mails wurde überhaupt nicht reagiert.

Eine Überweisung des Guthabens hat bis heute (03.12.2009) immer noch nicht stattgefunden.

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Meine Forderung an TelDaFax Holding AG i.I.: Sofortige Erstattung des Restbetrags von 259,65 €


Firma hat innerhalb von 14 Tagen geantwortetofortantwort
04.12.2009 | 12:01
Firmen-Antwort von: TelDaFax Holding AG i.I.
Abteilung: Presse- und Öffentlichkeitsarbeit

Hallo Herr Janßen,

wie bereits per Mail an Sie geschrieben, ist Ihr Geld unterwegs zu Ihnen.

Mit freundlichen Grüßen
Ihr TelDaFax Kundenservice
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Kommentare und Trackbacks (5)


03.12.2009 | 13:24
von 4736381 | Regelverstoß melden
Erstatten Sie Strafanzeige wegen Insolvenzverschleppung, dann bekommen Sie Ihr Geld vielleicht noch vor Weihnachten.

03.12.2009 | 19:09
von ReclaBoxler-8315811 | Regelverstoß melden
www.wdr.de/tv/markt/sendungsbeitraege/2009/0629/00_teldafax.jsp
www.energieverbraucher.de/de/start__2229/NewsDetail__9984/
www.bundesnetzagentur.de/enid/355d046b5bbbf0e2a7edbcdef42d7f3c,0/Verbraucherservice_Elektrizitaet/Gas/Informationen_zum_besonderen_Missbrauchsverfahren_1mw.html

04.12.2009 | 18:50
von Rene | Regelverstoß melden
 spider monkey ReclaBoxler-8315811

Lesen Sie sich eigentlich durch, was Sie für Links einstellen? Der Link der Bundesnetzagentur bezieht sich auf die Monopolisten und Netzbetreiber.

1. Ist Teldafax noch lange nicht so weit, eine monopolistische Stellung auf dem Markt einzunehmen.
2. Ist bezieht sich das Gesetz auf die Aufsicht der Wettbewerbsaufsicht, d.h. sollte Sie Ihr vorheriger Versorger bzw. Netzbetreiber nicht an Ihren neuen Versorger abgeben, so sollen sich Personengemeinschaften zusammenschließen und diesen dann bei der Bundesnetzagentur "anzeigen", denn das ist eine Form des Wettbewerbes oder besser gesagt, ein Verstoß gegen das bestehende Wettbewerbsgesetzes und nennt sich unlauter Wettbewerb.

In den von Ihnen kommentierten Beschwerden mit diesem Link handelt es sich jedoch nicht um eine Wechsel- bzw.Wettbewerbsbeschwerde, sondern um Guthabenauszahlungen.

Bitte, lesen Sie sich erst einmal durch, worauf sich die Gesetze und Informationen beziehen, oder fragen Sie zur Not einen Anwalt für Wettbewerbsrecht oder direkt bei dem Linkautor (in diesem Fall die Bundesnetzagentur), um was es sich bei einem Gesetz handelt, bevor Sie diese anderen zur Verfügung stellen.

08.12.2009 | 10:59
von ReclaBoxler-9022312 | Regelverstoß melden
Stimmt, den dritten Link lasse ich in Zukunft weg.

P.S.  spider monkey Reclabox
Warum wurde mein gleiches Posting gestern gelöscht?

11.12.2009 | 11:01
von Daniel Janßen noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Meine Beschwerde ist nicht gelöst. Kurz nach dem ich diese hier eingestellt habe, bekam ich eine E-Mail vom Leiter des Service Centers, der mir versicherte, daas das Geld diese Woche auf meinem Konto sein sollte. Wie nicht anders erwartet, ist bis heute (Freitag,11.12.09) kein Geld da.




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