Durch Barmer GEK endgültig nicht gelöste Beschwerde. | 324 Views | 27.06.2018 | 14:08 Uhr
geschrieben von Klaus-Peter Villwock

Barmer GEK (Berlin)

Bescheid per Telefon

Wiederholt rufen MitarbeiterInnen bei meinem pflegebedürftigen Ehemann K.-P. V. an und versuchen die gestellten schriftlichen Anträge auf Pflegeleistungen am Telefon abzulehnen.

Wenn dann gebeten wird, die Bescheiderteilung gemäß SGB X schriftlich durchzuführen mit Rechtsbehelf, wird dies nicht beachtet und einfach weitergeredet.

Bei einem Pflegegraderhöhungsantrag wurde diesbezüglich nach entsprechender telefonischer Absage zwar ein Bescheid erteilt, aber verlangt, dass der Widerspruch nun schriftlich zurückgenommen wird.

Die Krankenkassen sind dem SGB V verpflichtet. Dementsprechend gilt für sie auch das SGB X.

Klaus Peter Villwock

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Meine Forderung an Barmer GEK: Schriftliche Bescheiderteilung bei schriftlicher Antragstellung mit entsprechendem Rechtsmittel.


 
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Kommentare und Trackbacks (2)


04.07.2018 | 14:25
von Klaus-Peter Villwock noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich hatte die Beschwerde am gleichen Tag auch an die Barmer GEK geschickt. Bis heute keine Antwort, nur die automatische Eingangsbestätigung


18.07.2018 | 15:31
von Klaus-Peter Villwock endgültig nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Die Barmer GEK hat weiter nicht geantwortet und setzt ihr rechtswidriges Verhalten fort.




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