220 Views | 28.06.2018 | 00:27 Uhr
geschrieben von Herbert Piber

Österreichische Post Aktiengesellschaft (Bonn)

Hinterlegter RSa-Brief G309 2163580-1/13E

Bestell-/Kundennummer: 1

Nachdem ich am 21.06. nicht zu Hause war, wurde die Hinterlegungsverständigung mit der Angabe abholbereit von 22.06 bis 09.07 plaziert.

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Ich war am 22.06, 23.06 und 25.06 auf der Post, aber der Brief war nicht da.

Darauf hat der Postbeamte auf die Verständigung geschrieben: "Der Brief ist in der Postfiliale 9020 Klagenfurt nicht auffindbar" (siehe Anhang) und zu mir gesagt, ich soll beim Absender anrufen, damit der Brief mir nochmals geschickt wird.

ICH FINDE, DIE SUCHE NACH DEM BRIEF OBLIEGT EINZIG BEI DER POST.

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Meine Forderung an Österreichische Post Aktiengesellschaft: Finden des Briefs.


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Kommentare und Trackbacks (1)


06.07.2018 | 10:42
von Herbert Piber noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Bisher kein Kommentar, die Post hat sich noch nicht gemeldet!




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