Durch VNR Verlag für die Deutsche Wirtschaft gelöste Beschwerde. | 165 Views | 18.07.2018 | 01:16 Uhr
geschrieben von Abraham Guled

VNR Verlag für die Deutsche Wirtschaft AG (Bonn)

Unberechtigte Forderung - niemals ein Vertrag abgeschlossen

Bestell-/Kundennummer: 93-783970-61

Letzte Mahnung: Unberechtigte Forderungen inkl. Mahngebühren - ABO-Falle!

Sehr geehrte Damen und Herren,

SCHLAGWORTE

wie Ihnen bereits im Schreiben vom 23.03.2018 sowohl per E-Mail als auch per Einschreiben mit Empfangsbestätigung Ihrerseits vom 27.03.2018 mitgeteilt, lege ich Widerspruch gegen Ihre Forderungen in Höhe von 59,80 Euro bzw. jetzt 69,75 Euro inklusive widerrechtlicher Mahngebühren ein und sende Ihnen erneut den Widerspruch zu:

Mit Schreiben vom 22.03.2018 machen Sie einen Betrag in Höhe von 59,80 Euro für

die angebliche Inanspruchnahme einer Internet-Serviceleistung und Ausgaben von Linux-Insider gegen mich geltend.

Nehmen Sie bitte zur Kenntnis, dass ich keinen entsprechenden kostenpflichtigen Vertrag mit Ihnen abgeschlossen habe. Sollten Sie anderer Meinung sein, so weisen Sie mir bitte nach, wann, wie und zu welchen Bedingungen es zu einem Vertragsschluss gekommen sein soll. Ich bestreite, dass der Abschluss eines kostenpflichtigen Vertrages auf der betroffenen Internetseite überhaupt hinreichend kenntlich gemacht war, da ich in Kenntnis dieser Umstände keine Bestellung getätigt hätte. Insofern mache ich Sie auf Ihre Beweislast dahingehend aufmerksam, dass Sie mir unmittelbar vor Abgabe meiner angeblichen Bestellung klar und verständlich in hervorgehobener Weise Informationen über die wesentlichen Merkmale der Dienstleistung, die Mindestlaufzeit des Vertrages sowie den Preis zur Verfügung gestellt haben und dass sich aus der Beschriftung der Schaltfläche zur Abgabe der Bestellung eindeutig die Kostenpflichtigkeit des Vertrages ergab. Ein Vertrag dürfte gemäß § 312g Abs. 4 BGB gar nicht zustande gekommen sein.

Ich erkläre hiermit hilfsweise den Widerruf des angeblich abgeschlossenen Vertrags nach den Vorschriften für Fernabsatzgeschäfte und die Anfechtung wegen arglistiger Täuschung. Höchst vorsorglich erkläre ich die Anfechtung wegen eines Irrtums über den

Inhalt der abgegebenen Willenserklärungen sowie die Kündigung des Vertrags. Da es sich nunmehr um eine bestrittene Forderung handelt, weise ich ausdrücklich auf die Unzulässigkeit einer Übermittlung von Daten an Auskunfteien gem. § 28a Abs. 1 Nr. 4d Bundesdatenschutzgesetz hin. Bei Zuwiderhandlungen behalte ich mir alle in Betracht kommenden rechtlichen Schritte gegen Sie vor.

Eine Zahlung werde ich nicht vornehmen, auch nicht der von Ihnen erhobenen Mahngebühren.

Erschreckend, wie oft Ihr Unternehmen hier auftaucht!

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Meine Forderung an VNR Verlag für die Deutsche Wirtschaft AG: Sofortige Stornierung Ihrer unberechtigten Forderungen und aller meiner Daten, juristische Schritte gegen Abo-Falle


Firma hat innerhalb von 14 Tagen geantwortetofortantwort
24.07.2018 | 10:27
Firmen-Antwort von: VNR Verlag für die Deutsche Wirtschaft AG
Abteilung: Online Marketing

Lieber Leser,

vielen Dank für Ihre Nachricht. Gerne finden wir eine kulante Lösung, die in Ihrem Sinne ist.

Wenn Sie sich für eines unserer redaktionellen Produkte interessieren und ein
Ansichtsexemplar über ein kostenloses Probeabo bestellt haben, erhalten Sie automatisch weitere kostenpflichtige Lieferungen, wenn Sie sich nicht melden. Darauf weisen wir an unterschiedlichen Stellen hin.

Unabhängig davon sind wir natürlich an zufriedenen Lesern und Abonnenten interessiert. Da Sie Ihr Abonnement offenbar irrtümlicherweise abgeschlossen haben, prüfen wir gerne inwiefern wir Ihnen entgegenkommen können.

Damit wir hier schnellstmöglich eine Lösung finden, schreiben Sie mir doch bitte direkt eine persönliche E-Mail an lbe spider monkey vnr.de. Teilen Sie mir bitte noch Ihre Kundennummer, die auf der Rechnung steht mit, damit wir die Anfrage direkt zu ordnen können.

Laura Berger
Fachverlag Computerwissen

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Kommentare und Trackbacks (1)


27.07.2018 | 12:46
von Abraham Guled gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Beschwerde wurde gelöst durch Stornierung des angeblichen Abos. Es lohnt sich also zu reklamieren!




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