136 Views | 18.07.2018 | 01:21 Uhr
geschrieben von Patrick Neustedt

Debeka Krankenversicherungsverein a. G. (Koblenz)

Falschinformationen und Tricksereien bei Baudarlehen

Bestell-/Kundennummer: 20085-1463

Sondertilgungsrecht und Vertragsumschreibung? In der Theorie ja, aber

2011 schloss ich mit meiner damaligen Frau eine Immobilien-Finanzierung bei der Debeka ab. Der Kredit belief sich auf 260.000,00 Euro. Man empfahl uns eine lange Laufzeit mit geringer Tilgung, da uns laut Berater ein Sondertilgungsrecht von 10% zustand, so, dass wir auch bei geringer Tilgung schnell den Kredit abbezahlen könnten. Inzwischen hat sich herausgestellt, dass die Sondertilgung nicht für den gesamten Betrag gilt, wie uns versprochen wurde, sondern nur für einen Teil der Verträge anwendbar ist. Sondertilgungen sind also gar nicht im Rahmen von 26.000,00 Euro möglich, sondern nur für weit unter 20.000,00 Euro, was natürlich die Rückzahlzeit erheblich verlängert und etliches an Zinsen mehr kostet.

SCHLAGWORTE

Zudem lief einer der Kreditverträge auf meine Frau und mich. Da wir uns trennten, wurde meine Frau aus der Schuldhaft entlassen. Dennoch musste laut Debeka einer der Verträge, den wir beide unterschrieben haben, aufgelöst und neu - auf meinen Namen allein - abgeschlossen werden. Das wäre in Ordnung gewesen, wenn ich für den neuen Vertrag auch nur noch den aktuellen Zinssatz hätte zahlen müssen. Jedoch wurde der ursprüngliche Zinssatz übernommen. Auch das wäre mit der Begründung, es handle sich ja mehr oder weniger nur um eine Umschreibung noch nachvollziehbar gewesen. Als ich jedoch vor kurzem nachfragte, wann ich den Vertrag kündigen kann, wurde mir ein Zeitraum, ausgehend von dem Umschreibungstermin genannt und nicht von 2011 abgerechnet, als der Vertrag ursprünglich abgeschlossen wurde. Die Debeka hat sich also mit zwei unterschiedlichen Argumentationsweisen, die sich widersprechen (1x Neuabschluss, ein anderes Mal Umschreibung) zwei Vorteile verschafft. Zudem hat die Umschreibung (einfach nur ein neuer Vertrag, keine neue Kreditsumme) 250,00 Euro gekostet.

Trotz begründeter Bitte durch eine Anwaltskanzlei stellt sich die Debeka stur und beharrt darauf, alles richtig gemacht zu haben. Das mag nach meiner Schilderung gerne jeder selbst entscheiden. Ich würde eine Finanzierung durch die Debeka nicht empfehlen.

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Meine Forderung an Debeka Krankenversicherungsverein a. G.: Einräumung der vollen 10% Sondertilgung auf Gesamtkredit, Anpassung des Zinssatzes bei Neuvertrag


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Kommentare und Trackbacks (2)


25.07.2018 | 10:10
von Patrick Neustedt noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Das passt leider in das Gesamtbild. Weder persönliche schriftliche, noch telefonische Nachfragen, noch die Hilfe eines Rechtsanwalts haben auch nur irgendetwas bewirkt. Entweder hielten sich die Ansprechpartner für nicht zuständig, oder befugt, oder es wurde kein Fehlverhalten eingestanden, das aber aufgrund vorenthaltener oder falsch dargestellter Informationen durchaus vorliegt.


08.08.2018 | 11:33
von Patrick Neustedt noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Weiterhin kein Lebenszeichen von der DEBEKA




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