76 Views | 05.07.2018 | 17:38 Uhr
geschrieben von Fei Pei

Versandapotheke DocMorris (Heerlen)

Nach zwei Monaten weder Ware noch Erstattung

Bestell-/Kundennummer: 507503610710

Meine Kundenkennung ist 5256473. Am 16. Mai Vormittag habe ich viermal Floradix mit Eisen Lösung zum Einnehmen bestellt. Die Bestellnummer ist 1026209856. Die Sendungsnummer ist 507503610710.

SCHLAGWORTE

Aber die Sendung ist beschädigt und nicht bei mir gekommen. Am 27 Mai habe ich erst mal die Erstattung gefordert. In Juni habe ich zweimal E-Mail geschickt und ungefähr zehnmal angerufen, Aber bis jetzt habe ich noch keine Erstattung bekommen. (Hinweise: Die Erstattung, die Sie am 25 Mai gemacht haben, ist für die Bestellung am 11 Mai, nicht für die Bestellung am 16 Mai. Kein unser heutiges Thema. Bitte nicht wieder mischen!)

DocMorris hat in der E-Mail geschrieben: DocMorris hat noch nicht erstattet, weil die Schadensmeldung von DHL noch nicht bei DocMorris eingegangen ist. Aber vorher hat eine Mitarbeiterin bei Service Center mir geantwortet: DHL hat schon bei DocMorris gemeldet, dass die Sendung zu stark beschäftigt ist, deshalb wird die Sendung weder zum Empfänger noch zum Absender schicken.

Der wichtigste Punkt ist, egal ob die Schadenmeldung oder den Schadenersatz bei DocMorris eingegangen ist, sollte DocMorris sofort mir erstatten. Ob die Schadenmeldung oder der Schadenersatz bei Ihnen eingegangen ist, ist das Problem zwischen Docmorris und DHL. DocMorris hat ein Vertragsverhältnis mit DHL, nicht ich. Ich habe nur ein Vertragsverhältnis mit DocMorris. Bei unserem Vertragsverhältnis sollte DocMorris erstatten, wenn ich keine Ware erhalte. Der Onlineshop (Verkäufer bzw. Absender) haftet für Transportschäden selber. Der Onlineshop kann die Schuld nicht auf den Paketdienst abwälzen, das ergibt sich aus § 475 II BGB.

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DocMorris hinhalten ihre Kunden im Schadenfall und verweigern die Rückzahlung des Kaufpreises, solange die Schadenregulierung mit dem Paketdienst nicht abgeschlossen ist. Dieses Verhalten ist gegenüber Privatkunden unzulässig.

Gemäß § 309 Ziff. 7 b) BGB ist ein Ausschluss oder eine Begrenzung der Haftung für Schäden, die auf einer grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Verwenders oder auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Verwenders beruhen ebenfalls unzulässig. Das jeweilige beauftragte Transportunternehmen ist als Erfüllungsgehilfe des Händlers anzusehen. Das bedeutet: Verzögerungen und Beschädigungen beim Transport, sind direkt dem Händler zuzurechnen. Natürlich kann DocMorris DHL die Schadenmeldung oder den Schadenersatz fordern. Aber das darf nicht den Prozess meiner Erstattung beeinflussen.

Ich habe schon ungefähr zwei Monaten gewartet, obwohl ich nicht warten soll. Bitte sofort auf Ihr PayPal Konto erstatten.

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